Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte – Versicherungsvergleiche lohnen sich!
14. März 2019 | Constantin Behrschmidt
In einigen der letzten Blog-Beiträge ging es um strittige Fälle von Anwalts- und Steuerberaterhaftung. Dabei zeigte sich, wie schnell sich die Haftungsfrage stellen kann. Das gilt selbst dann, wenn man als Rechtsanwalt überzeugt ist, alles Notwendige getan und nichts versäumt zu haben. In der Praxis treten immer wieder „unerwartete“ Konstellationen auf, wo doch eine Haftpflicht besteht.
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung bzw. konkret Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher für Anwälte unverzichtbar. Ist die Absicherung nicht ausreichend, ist das Privatvermögen in der Haftung. Selbst ein „lässlicher“ Fehler kann dann womöglich teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten ist er existenzbedrohend. Aus gutem Grund ist daher ein Mindesthaftpflichtschutz für Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben. Ohne entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist es nicht möglich, als Anwalt tätig zu werden. Nur Syndikus-Anwälte sind von der Versicherungspflicht befreit.
Gesetzliche Mindestanforderungen für verschiedene Konstellationen
Bei Einzelanwälten muss die Mindestdeckungssumme 250.000 Euro pro Schadenfall und eine Million Euro für alle Schäden eines Versicherungsjahres betragen. Das gilt auch bei Tätigkeit als Anwalt in einer Bürogemeinschaft, die allerdings klar als solche organisiert sein muss. Besonderheiten beim Versicherungsschutz ergeben sich bei Anwalts-Sozietäten und -Partnerschaften, weil hier eine gesamtschuldnerische Haftung besteht und man ggf. für Fehler seiner Kollegen mithaftet. Haftungsbeschränkungen sind zwar im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) oder einer Rechtsanwalts-GmbH möglich, dafür sind hier höhere Mindestdeckungssummen zu beachten. Schon die Erfüllung der gesetzlichen Versicherungs-Anforderungen ist also komplex.
Angebot zur Berufshaftpflicht anfordern
Mindestdeckung reicht oft nicht
Oft ist die Mindestversicherung aber nicht ausreichend. Gerade bei größeren Mandaten können Schadensrisiken bestehen, die deutlich über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausreichen. Darauf sollte der Versicherungsschutz abgestellt sein. Wenn es sich um ein einmaliges Mandat handelt, das „aus dem Rahmen fällt“, bietet die Exzedentenversicherung eine Lösung „auf Zeit“. Kommt das häufiger vor und hat sich die Mandatsstruktur geändert, empfiehlt sich eine grundlegende Anpassung des Versicherungsschutzes. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte sollte so bemessen sein, dass sie auch „im schlimmsten Fall“ ausreichenden Schutz bietet.
Warum ein Versicherungs-Check gut ist
Die Anwaltstätigkeit ist nicht statisch. Mandaten kommen und gehen. Eine Kanzlei entwickelt und verändert sich. Von daher sollte ein bestehender Versicherungsschutz immer wieder überprüft werden, ob er „noch stimmt“. Am besten geschieht das in regelmäßigen Abständen, denn auch auf der Versicherungsseite gibt es immer wieder Veränderungen. Versicherer stehen untereinander im Wettbewerb, Konditionen ändern sich, ebenso die Bedingungen. Mancher bestehende Versicherungsschutz kann noch verbessert werden – zum Beispiel durch Einschluss von Insolvenzverwaltertätigkeit, Datenschutz- und Cyberrisiken oder Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit.
Den Markt „abklopfen“
Auf jeden Fall sollte ein Versicherungs-Check erfolgen, wenn sich die Mandate nach Umfang, Struktur und Gegenstand nachhaltig verändert haben oder die Organisation der Kanzlei umgestellt wird (zum Beispiel Aufnahme neuer Partner). Gerade bei der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Rechtsanwälte ist Experten-Know How gefragt. Denn hier steckt der sprichwörtliche „Teufel im Detail“. Der Markt ist unübersichtlich und Vergleiche nicht ohne weiteres möglich wie über Vergleichsportale bei Standard-Versicherungen.
Angebot zur Berufshaftpflicht anfordern
Gut beraten über Versicherungsmakler
Mit einem kompetenten und unabhängigen Versicherungsmakler an der Seite sind Anwälte gut beraten. Ein Versicherungsmakler ist anders als Versicherungsvermittler im Kundenauftrag tätig und nicht an bestimmte Versicherer gebunden. Er kann daher am Markt nach der besten Lösung im Kundeninteresse suchen. Wenn Sie als Anwalt ihren Versicherungsschutz in puncto Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht optimieren wollen, haben Sie bei Behrschmidt & Kollegen den richtigen Partner – nämlich einen der wenigen deutschen Versicherungsmakler, der sich auf Versicherungsschutz für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe spezialisiert hat. Sie finden hier also eine umfassende Expertise – nicht nur in Sachen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Ein unverbindlicher Vorschlag
Sie wollen testen, ob es noch einen besseren Versicherungsschutz bei Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht als Anwalt gibt? Kein Problem: mit nur wenigen Angaben zu Ihrer Tätigkeit erhalten Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Vorschlag. Hier geht es direkt zum Fragebogen, mit dem Sie das Angebot anfordern können.
Kategorie: Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht
Schlagwörter Berufshaftpflicht, Bürogemeinschaft, Exzedentenversicherung, Insolvenzverwaltertätigkeit, Rechtsanwälte, Vergleichsportale, Vermögensschadenhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungs-Check, Versicherungsmakler
Das könnte Sie auch interessieren:
Notarhaftung – Haftung bei fehlerhafter Grundstücksteilung
Notarhaftung – Notarpflichten bei Kenntnis konkreter Nutzungsabsichten im Kontext einer Grundstücksteilung Notare unterliegen wie andere rechts- und steuerberatende Berufe einer […]
Cyber-Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger
Wirksamer Cyber-Versicherungsschutz – im digitalen Zeitalter immer wichtiger Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von spektakulären Cyber-Angriffen berichtet […]
Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften
Mindestanforderungen und ausreichende Deckung Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform […]