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Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften

 14. Mai 2024   |    Constantin Behrschmidt

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Möglichkeiten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten und Steuerberatern wurden deutlich erweitert.
  • Berufsausübungsgesellschaften müssen einen eigenen Berufshaftpflichtschutz unterhalten. Dafür gelten gesetzliche und berufsrechtliche Mindestanforderungen.
  • Behrschmidt & Kollegen entwickelt für Berufsausübungsgesellschaften maßgeschneiderte Versicherungslösungen.

 

Mindestanforderungen und ausreichende Deckung

Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform in Kraft getreten. Mit ihr erfolgte eine umfassende Modernisierung des Berufsrechts von Anwälten und Steuerberatern. Insbesondere wurden die Möglichkeiten zur Bildung von Berufsausübungsgesellschaften (BAGs) deutlich erweitert. Gleichzeitig ist die BAG nun auch uneingeschränkt und rechtsformunabhängig Trägerin von Berufspflichten geworden und muss in jedem Fall einen eigenen Berufshaftpflichtschutz unterhalten.

Eine wesentliche Neuerung für anwaltliche BAGs durch die BRAO-Reform ist die Erweiterung des Rechtsformspektrums zur gemeinschaftlichen Berufsausübung. Alle in Deutschland, in anderen EU-Staaten und nach EU-Recht zulässigen Rechtsformen sind nun möglich – zum Beispiel auch die GmbH & Co. KG. Anwälten stehen damit die gleichen Rechtsform-Optionen offen wie vorher schon Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Bildung von interprofessionellen BAGs deutlich erweitert. Die gemeinschaftliche Berufsausübung ist jetzt mit allen freien Berufen möglich, deren Tätigkeit mit dem Anwaltsberuf vereinbar ist.

Versicherungsanforderungen von verschiedenen Faktoren abhängig

Die Anforderungen an den Versicherungsschutz – insbesondere die notwendige Mindestdeckung – werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst: von der Rechtsform, der Größe der BAG und davon, welche Berufe in einer BAG vertreten sind.

Für die Mindestversicherungssumme und die mögliche Begrenzung der Jahreshöchstleistungen gelten bei anwaltlichen BAGs, Steuerberatungs- und WP-Gesellschaften folgende Regelungen:

Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften (§ 59o BRAO)

Mindestversicherungssumme (pro Fall)JahreshöchstleistungMindestversicherungssumme zur Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Einzelkanzlei250.000 EUR1.000.000 EUR1.000.000 EUR
PartG / GbR / oHG500.000 EURmind. 2.000.000 EUR*2.000.000 EUR
PartG mbB / GmbH / AG / GmbH & Co. KG≤ 10 Berufsträger 1.000.000 EUR
> 10 Berufsträger 2.500.000 EUR
≤ 10 Berufsträger mind. 4.000.000 EUR*
> 10 Berufsträger mind. 10.000.000 EUR*
≤ 10 Berufsträger 4.000.000 EUR
> 10 Berufsträger 10.000.000 EUR

Steuerberatungsgesellschaften (§ 55f StBerG)

Mindestversicherungssumme (pro Fall)JahreshöchstleistungMindestversicherungssumme zur Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Einzelkanzlei250.000 EUR1.000.000 EUR1.000.000 EUR
PartG / GbR / oHG500.000 EURmind. 2.000.000 EUR*2.000.000 EUR
PartG mbB / GmbH / AG / GmbH & Co. KG1.000.000 EUR

mind. 4.000.000 EUR*
4.000.000 EUR

Das tatsächliche Haftungsrisiko abdecken

Die Erfüllung der gesetzlichen oder berufsrechtlichen Mindestanforderungen an den Berufshaftpflichtschutz ist eine unabdingbare Voraussetzung für Gründung und Betrieb einer Berufsausübungsgesellschaft. Unabhängig davon sollte der Versicherungsschutz aber stets so bemessen sein, dass die tatsächlichen Haftungsrisiken ausreichend abgedeckt sind. Je nach Umfang, Art und Struktur der Tätigkeit können durchaus höhere Versicherungssummen angebracht sein.

Optimale Lösung mit Behrschmidt & Kollegen finden

Die Fachberater von Behrschmidt & Kollegen beraten umfassend zur bestmöglichen Gestaltung des Versicherungsschutzes und suchen gezielt nach geeigneten Versicherungslösungen am Markt. Als einer der wenigen Spezialmakler für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Insolvenzverwalter in Deutschland kennen wir uns mit den jeweiligen berufsrechtlichen Anforderungen für den Versicherungsschutz hervorragend aus. Gemeinsam mit unseren Klientinnen und Klienten entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die auf die Verhältnisse und Bedürfnisse der jeweiligen BAG abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da. 

Häufige Fragen zum Thema:

Ein verpflichtender Berufshaftpflichtschutz ist nun auch für nicht-haftungsbeschränkte anwaltliche und steuerberatende BAGs vorgeschrieben.

Bei anwaltlichen BAGs wurde mit der „kleinen“ haftungsbeschränkten BAG eine Erleichterung für die Mindestabdeckung eingeführt.

Nein, Sie müssen im Rahmen der BRAO-Reform Ihren Versicherer nicht wechseln oder kündigen. Eine rechtskonforme Vertragsanpassung bei Ihrem aktuellen Berufshaftpflichtversicherer ist oftmals völlig ausreichend.

Als einer der wenigen Spezialmakler für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Insolvenzverwalter in Deutschland kennen wir uns mit den jeweiligen berufsrechtlichen Anforderungen für den Versicherungsschutz hervorragend aus. Gemeinsam mit unseren Klientinnen und Klienten entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die auf die Verhältnisse und Bedürfnisse der jeweiligen BAG abgestimmt ist.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

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