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Berufsunfähigkeits-Versicherung – die Leistungsregulierung funktioniert!

 27. August 2019   |    Constantin Behrschmidt

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Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung – kurz BU-Versicherung – ist auch für Angehörige beratender und freier Berufe dringend angezeigt. Denn die Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente meist erst im „worst case“ – das heißt: nur wenn vollständige Berufsunfähigkeit besteht. Ohne einen privaten BU-Schutz drohen im Falle des Falles empfindliche finanzielle Einbußen, die sehr schnell den gewohnten Lebensstandard in Frage stellen.

Die BU-Versicherung gehört zu den komplexeren Versicherungsprodukten. Wer sich nicht täglich damit beschäftigt, für den sind die Versicherungsbedingungen ziemlich unübersichtlich und manchmal auch schwer verständlich. Nicht selten ist der Vorwurf zu hören, ein Berufsunfähigkeitsschutz nütze vor allem dem Versicherer. Trete tatsächlich Berufsunfähigkeit ein, entziehe sich der Anbieter mit juristischen Tricks gerne der Leistungspflicht oder stelle sich quer. Zu diesem „schlechten Ruf“ haben Klauseln wie die sogenannte „abstrakte Verweisung“ beigetragen, die inzwischen aber unüblich geworden sind.

Analyse der größten BU-Versicherer am Markt

Das Analysehaus Franke & Bornberg hat sich jetzt in einer ausführlichen Untersuchung mit der Praxis der Leistungsregulierung in der BU-Versicherung befasst. Die gute Nachricht ist: die Ergebnisse bestätigen den schlechten Ruf nicht. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle leisten die Versicherer. Die Franke & Bornberg-Analyse stellt auf die großen Anbieter am Markt ab: Allianz, AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger und Swiss Life. Im Untersuchungszeitraum 2017 kam es bei diesen sechs Unternehmen zu 32.800 neu beantragten Leistungsfällen. Das war mehr als die Hälfte aller BU-Fälle 2017. Das Bild mag daher zwar nicht vollständig sein, ist aber aufgrund der „Masse“ dennoch repräsentativ. Hier die wichtigsten Untersuchungs-Ergebnisse im Überblick:

 

  • Altersstruktur: die meisten Anträge auf BU-Leistungen werden in der Altersklasse von 47 bis 55 Jahren gestellt. Danach sinkt die Zahl bis zum Renteneintritt drastisch ab. Vor 47 steigt sie ab der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre ausgehend von einem niedrigen Niveau langsam, aber kontinuierlich an. Fazit: auch in jüngeren Jahren kommen BU-Fälle vor – zwar nicht so häufig, sie sind aber keine Ausnahme;

 

  • Ablehnungshäufigkeit: 82,9 % der Anträge wurden anerkannt, bei 17,1 % der Fälle – etwa jedem sechsten – erfolgte eine Ablehnung. Die Anerkennungen waren zu 92,7 % regulär, 5,3 % beruhten auf individuellen Vereinbarungen, 2,0 % basierten auf einer gerichtlichen Entscheidung;

 

  • Ablehnungsgründe: Ablehnungen waren meist darauf zurückzuführen, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt wurden (mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit) oder dass die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden war (Versäumnisse bei der Angabe von Vorerkrankungen und Risikofaktoren);

 

  • Ablehnung nach Krankheiten: interessant ist eine Betrachtung der Ablehnungen nach Krankheitsbildern. Hier gibt es signifikante Unterschiede. Bei psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen ist die Ablehnungshäufigkeit mit knapp 30,4 % überproportional hoch. Ebenfalls überdurchschnittlich ist sie bei Muskel-Skelett-Erkrankungen und Bindegewebsleiden mit 27,05 %. Leicht unter dem Schnitt (15,2 %) bewegt sich die Ablehnungsquote bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Am geringsten ist sie bei Neubildung von Krebs (7,1 %);

 

  • Regulierungsdauer: bei der Regulierungsdauer – also der Zeit von der Antragstellung bis zur Entscheidung über die Leistung – hat sich ein ziemlicher konstanter Zeitraum von 180 Tagen im Schnitt eingependelt. Ein wesentlicher Zeitfresser sind die Begutachtungen zur Beurteilung des Krankheitsbildes und der Berufsunfähigkeit. Gutachten benötigen durchschnittlich etwas mehr als 100 Tage;

 

  • Ablehnung im Zeitablauf: auf den relativ geringen Anteil der Leistungsverweigerung – nur jeder sechste Fall – wurde schon oben hingewiesen. Hier gibt es interessante Veränderungen im Zeitablauf. Die Ablehnungsquote ist in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken. 2007 lag sie noch um die 40 Prozent – damals war die Einschätzung „Die BU-Versicherung leistet nicht“ also nicht ganz falsch;

 

  • Bedeutung einzelner Klauseln: auf die sogenannte abstrakte Verweisung wird als Klausel inzwischen meist verzichtet. Üblich ist die konkrete Verweisung (Leistung kann abgelehnt werden, wenn der Betroffene tatsächlich einen anderen Beruf mit vergleichbarer Qualität ausübt) oder die – für Selbständige oder Freiberufler relevante – Umorganisation (Leistung kann abgelehnt werden, wenn der Betrieb, die Kanzlei oder Praxis in zumutbarer Weise zur Berufsausübung umorganisierbar ist). Ablehnungen wegen konkreter Verweisung sind in den letzten Jahren häufiger geworden und erreichen einen Anteil von über drei Prozent. Die Umorganisations-Klausel kommt dagegen nur selten zur Anwendung. Sie macht weniger als 0,5 Prozent der Ablehnungen aus.

Fazit

Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass Gründe für die Skepsis gegenüber der BU-Versicherung vor allem in der Vergangenheit zu suchen sind. „Leistungsverweigerung“ entspricht nicht der heutigen Praxis. Bei bestimmten Krankheitsbildern – psychischen Erkrankungen – muss allerdings nach wie vor die Berufsunfähigkeit gut begründet sein. Umso wichtiger ist es, einen Versicherungsschutz zu finden, der hier nicht restriktiv ist. Bei BU-Schutz kommt es außerdem auf einen fundierten und detaillierten Preis-Leistungs-Vergleich an. Experten-Know How ist gefragt. Das finden Sie bei Behrschmidt & Kollegen garantiert. Wir ermitteln für Sie einen passenden Berufsunfähigkeitsschutz am Markt zu günstigen Bedingungen. Lassen Sie sich beraten!



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