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Berufsunfähigkeitsschutz für Rechtsanwälte – Absicherung mit Stolperfallen

 5. Januar 2018   |    Constantin Behrschmidt

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Die Tätigkeit als Rechtsanwalt gilt als vergleichsweise risikoarm, wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Dennoch sollten Sie die Möglichkeit nicht unterschätzen, berufsunfähig zu werden. Stress, Erfolgsdruck und psychische Belastung fordern ihren Tribut. Burn Out ist in Anwaltskreisen kein seltenes Phänomen. Auch vor ernsten körperlichen Erkrankungen, die die Berufsausübung unmöglich machen, ist niemand gefeit.

Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, steht oft die eigene finanzielle Existenz auf dem Spiel. Zwar bieten die Versorgungswerke der Rechtsanwälte eine gewisse Absicherung, dennoch hat dieser Schutz seine Tücken. Er steht mehr auf dem Papier, als dass er real greift. Zusätzlicher privater Berufsunfähigkeitsschutz macht daher für Anwälte absolut Sinn. Wir von Behrschmidt & Kollegen beraten Sie dabei gerne. Denn auf einige Dinge ist bei den Angeboten besonders zu achten. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Warum der Berufsunfähigkeitsschutz des Versorgungswerks nicht reicht

Die Altersvorsorge im Rahmen von berufsständischen Versorgungswerken schließt grundsätzlich auch einen Berufsunfähigkeitsschutz ein. Dafür fallen weder extra Beiträge an, noch ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wie hoch sie konkret ist, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab – u.a. von der Dauer der Mitgliedschaft. Als Mitglied im Versorgungswerk sind Sie jedenfalls besser gestellt als Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kommt nämlich an diesen Betrag in der Regel nicht ran. Hier gilt eher das Motto „zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig“.

Allerdings sind die Voraussetzungen, unter denen Sie eine BU-Rente vom Versorgungswerk erhalten, sehr restriktiv. Man muss sprichwörtlich schon fast „den Kopf unter dem Arm tragen“, um eine Leistung zu erhalten. Die Bedingungen variieren zwar je nach Versorgungswerk geringfügig, sind aber überall ähnlich. Sie bedeuten inhaltlich Folgendes:

  • Sie haben de facto nur bei 100 prozentiger Berufsunfähigkeit einen Rentenanspruch. Solange Sie zumindest noch teilweise als Rechtsanwalt weiter arbeiten können, wird keine BU-Rente gezahlt. Die Einstellung der Anwaltstätigkeit gehört zu den Voraussetzungen, um BU-Rente vom Versorgungswerk erhalten zu können.
  • Sie müssen die sogenannte „abstrakte Verweisung“ gegen sich gelten lassen. Das heißt, das Versorgungswerk kann Sie auf eine andere zumutbare gleichwertige Tätigkeit verweisen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, als Anwalt zu arbeiten. Das gilt unabhängig von Ihren Chancen, dort auch tatsächlich „zum Zuge“ zu kommen.
  • Oft sind Wartezeiten vorgesehen, bis erstmalig eine BU-Rente in Anspruch genommen werden kann. In dieser Zeit besteht de facto kein Berufsunfähigkeitsschutz.

Privater Berufsunfähigkeitsschutz für Rechtsanwälte nach Maß

Wegen all dieser „Defizite“ ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte als zusätzliche oder ergänzende Absicherung dringend angezeigt. Sie wird sogar von einigen Versorgungswerken selbst empfohlen. Hier helfen Ihnen die Versicherungsexperten von Behrschmidt & Kollegen gerne weiter. Als Rechtsanwalt ist es für Sie zwar kein Problem, die komplexen Bedingungswerke der Berufsunfähigkeitsversicherung selbst zu durchleuchten, doch mit unseren Marktkenntnissen und der langjährigen Erfahrung gelingt das in der Regel schneller und einfacher.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet oft schon ab einer 50 prozentigen Berufsunfähigkeit. Sie tritt also bereits bei verminderter Erwerbsfähigkeit ein, nicht erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Wichtig ist, dass Ihr privater BU-Vertrag keine Umorganisationsklausel enthält.

Umorganisationsklausel und Verweisungen

Diese Klausel besagt sinngemäß, dass Sie nicht als berufsunfähig gelten, solange Sie durch eine Umorganisation ihrer Kanzlei weiterhin dort tätig sein können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen zweiten Anwalt mit der Betreuung von Mandanten beauftragen und selbst – wenn auch in stark reduziertem Umfang – den Betrieb weiterführen. Es gibt gute Angebote für BU-Versicherungen am Markt, die von der Prüfung der Umorganisation absehen.

Viele private Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten heute auf die abstrakte Verweisung. Häufiger ist noch die sogenannte konkrete Verweisung anzutreffen. Danach leistet die Versicherung nicht, wenn Sie anstelle Ihres Berufs als Rechtsanwalts bereits in einer anderen Position tätig sind, zum Beispiel als Gutachter. Sie können dann auf diese Tätigkeit verwiesen werden. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten aber auch in diesem Fall.

Versicherungsumfang und Konditionen

Wir beraten Sie selbstverständlich auch bezüglich der Höhe des Versicherungsschutzes. Die Absicherung sollte so bemessen werden, dass bei Eintreten der Berufsunfähigkeit ihr bisheriger Lebensstandrad gewährleistet bleibt. Die zu erwartende BU-Rente des Versorgungswerks im „Worst Case“ 100 prozentige Berufsunfähigkeit ist dabei mit zu berücksichtigen.

Als Anwalt erhalten Sie bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen oft Konditionenvorteile. Bei nachgewiesener Mitgliedschaft in einem Anwaltsverein werden Beitragsnachlässe gewährt, es findet nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung statt oder Sie erhalten eine hundertprozentige Versicherungsgarantie. Wir finden für Sie den Berufsunfähigkeitsschutz, der am besten zu Ihnen passt und bei dem Sie mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis rechnen können.



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