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Berufsunfähigkeitsschutz und Höhe der BU-Rente

 13. September 2022   |    Constantin Behrschmidt

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Berufsunfähigkeitsversicherung – wie hoch sollte die Absicherung sein?

Niemand ist davor gefeit, vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig zu werden. Waren früher vor allem körperliche Leiden im Bereich Herz- und Kreislauf oder Skeletterkrankungen Ursachen für Berufsunfähigkeit, sind inzwischen psychische Erkrankungen der häufigste Grund. Burnout, Depression & Co. sind auch in Berufen weit verbreitet, die sonst als risikoarm gelten – zum Beispiel bei Anwälten oder Steuerberatern.

Wer sich (ausschließlich) auf die Absicherung durch die Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk verlässt, unterliegt einem grundlegenden Irrtum. Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt das Motto: „zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig“. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei 830 Euro im Monat. Dass das für den gewohnten Lebensstandard nicht reicht, leuchtet unmittelbar ein.

Wirksamer BU-Schutz – wichtig unabhängig vom beruflichen Status

Finanziell besser gestellt sind Angehörige freier Berufe und Selbständige, die einem berufsständischen Versorgungswerk angehören – allerdings mehr in der Theorie. Hier besteht das Problem, dass die Rente erst bei faktischer 100prozentiger Berufsunfähigkeit gezahlt wird – oder anders ausgedrückt: „Man muss schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen“, um als berufsunfähig anerkannt zu werden. Die Anwendung der sogenannten Umorganisationsklausel steht der Leistung des Versorgungswerks vielfach entgegen.

Fazit: eine zusätzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist notwendig, ob abhängig beschäftigt, selbständig oder freiberuflich tätig. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU-Versicherung – bietet dafür eine gute Lösung unter der Voraussetzung, dass die BU-Rente ausreichend bemessen ist. Die Versicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente – im besten Fall bis zum Erreichen des regulären Rentenbezugs. Wie hoch soll die Absicherung sein? Diese Frage ist beim Abschluss der BU-Versicherung zu beantworten.

Übliche Empfehlungen reichen oft nicht

Eine gängige Empfehlung lautet, 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens abzusichern. Ähnlich sieht es der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft: er gibt eine Bandbreite von 70 bis 80 Prozent an. Darauf sind auch viele Versicherungsangebote am Markt abgestellt. 75 Prozent sind dabei als Obergrenze zu verstehen, bis zu der der Versicherungsabschluss möglich ist. Was heißt das konkret für die BU-Rente?

Hierzu ein Beispiel: Angenommen sei ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro bzw. ein Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro. Unter den aktuell geltenden Bedingungen für Besteuerung (angenommen Steuerklasse IV, keine Kinder), Sozialabgaben (gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung) bedeutet das ein Nettoeinkommen von ca. 3.000 Euro monatlich bzw. 36.000 Euro im Jahr. 75 Prozent davon: das ist eine monatliche BU-Rente von 2.250 Euro.

2.250 Euro im Monat sind zwar mehr als die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente, aber auch nicht eben üppig. Will man eine höhere BU-Rente vereinbaren, muss man nach einem Tarif suchen, der das möglich macht. Solche Tarife gibt es durchaus, denn viele Versicherer bieten bei den Versicherungsgrenzen inzwischen flexiblere Lösungen – u.a. die Möglichkeit, wahlweise bis zu 75 Prozent des Nettoeinkommens oder bis zu 60 Prozent des Bruttoeinkommens zu versichern. Im zuvor genannten Beispiel könnte bei 60 Prozent Bruttoeinkommens-Bezug eine monatliche BU-Rente von 3.000 Euro vereinbart werden, also rund 750 Euro mehr.

Bezugsgrundlagen: Brutto/Netto, Prozentsätze und absolutes Einkommen

Tatsächlich findet man am Markt eine große Vielfalt an Obergrenzen-Regelungen. Neben dem Brutto-/Netto-Bezug und den Prozentwerten bildet häufig auch die absolute Einkommenshöhe einen Begrenzungsfaktor. Das gilt insbesondere, wenn das Bruttoeinkommen als Bezugsgrundlage gewählt wird. Mancher Versicherer bietet für Einkommensteile jenseits der Bemessungsgrundlage in der Sozialversicherung eine geringere oder keine Absicherungsmöglichkeit. Man findet auch andere Einkommensstaffeln. Das zeigt: bei der Tarifwahl sollte genau auf die Regelungen geschaut werden.

Grundsätzlich ist eine BU-Rente so hoch wie möglich anzustreben, wenn nicht auf andere Quellen der finanziellen Absicherung zurückgegriffen werden kann. Dafür gibt es neben der Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards noch einen anderen Grund – zumindest für Rentenversicherte. Bricht wegen der Berufsunfähigkeit das rentenversicherungspflichtige Einkommen weg, finden keine Beitragszahlungen mehr für die Altersrente statt. Konsequenz: die gesetzliche Altersrente fällt später geringer aus – unter Umständen deutlich geringer, wenn die Berufsunfähigkeit früh eintritt. Die BU-Rente sollte daher so bemessen sein, dass damit auch noch private Altersvorsorge möglich ist. Dafür reicht die gängige 75 Prozent-Netto-Regel oft nicht aus.

Den richtigen Tarif finden

Die Experten von Behrschmidt & Kollegen unterstützen Sie bei der Suche nach leistungsstarken Tarifen für einen angemessenen BU-Schutz. Wir beraten Sie außerdem gerne zu sonstigen Gestaltungsoptionen beim BU-Schutz, zum Beispiel bezüglich der Vereinbarung einer Beitragsdynamik – einer anderen wichtigen Gestaltungsoption für ausreichende Absicherung. Die Experten von Behrschmidt & Kollegen stehen hier gerne beratend zur Seite, um eine angemessene Lösung zu besten Bedingungen zu finden.



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