Bürohaftpflichtversicherung – Beispiele für Schadensfälle
16. April 2013 | Constantin Behrschmidt
Die Bürohaftpflichtversicherung bietet Ihrer Kanzlei Versicherungsschutz, wenn sie Dritten gegenüber für Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden) haftet. Als Kanzleiinhaber haften Sie dabei auch für Fehler, die Ihre Mitarbeiter verschuldet haben.
Beispiele:
- Ein Mandant stolpert über ein lose verlegtes Kabel und erleidet einen Personenschaden.
- Ein Kollege verliert den ihm überlassenen Kanzleischlüssel. Die Schließanlage der gemieteten Räume muss ausgetauscht werden.
- Ihrem Mandanten wird per Email ungewollt ein Virus weitergeleitet, der Schäden an der Datenbank des Mandanten verursacht.
- Der Parkettboden in Ihren gemieteten Kanzleiräumen wird versehentlich beschädigt. Der Vermieter verlangt von Ihnen Schadenersatz.
- Es wird vergessen die Kaffeemaschine abzuschalten. Es entsteht ein Feuer in den Kanzleiräumen, das auf das gesamte Gebäude übergreift.
- Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten.
Die Bürohaftpflichtversicherung befriedigt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete bzw. überhöhte Ansprüche ab, auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).
Kategorie: Bürohaftpflichtversicherung
Schlagwörter Bürohaftpflicht Schadensfälle
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