
Deckt Ihre Gebäudeversicherung Schäden durch Hochwasser und Starkregen?
4. Juni 2013 | Constantin Behrschmidt
Aktuell sind weite Teile Deutschlands von schweren Hochwassern historischen Ausmaßes betroffen.
In den Medien war vielfach zu hören, dass etwa 70 % der geschädigten Haushalte keine Leistung aus der Gebäudeversicherung erwarten können.
Wir empfehlen jedem Hausbesitzer dringend einen prüfenden Blick in seine Gebäudeversicherungspolice zu werfen. Nur eine Elementarschadendeckung bietet Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung.
Gerne unterstützen wir Sie und prüfen Ihre Gebäudeversicherung kostenfrei und unverbindlich unter Berücksichtigung der Aspekte:
- Umfang des Versicherungsschutzes, z.B. Vorhandensein einer Elementarschadendeckung
- Preis im Vergleich zum Wettbewerb
Kategorie: Allgemeine News
Schlagwörter Gebäudeversicherung, Hochwasser
Das könnte Sie auch interessieren:

Haftungsrisiken für Steuerberater bei Mandanteninsolvenz
Haftungsrisiken nicht unterschätzen – die Haftung des Steuerberaters bei drohender Mandanteninsolvenz Ein Steuerberater ist kein Insolvenzverwalter und im Rahmen seines […]

Neuregelung 2025: Berufshaftpflicht Steuerberater & Ausland
Änderung zum 01. Juli 2025! Berufshaftpflichtschutz für Steuerberater – Haftungsausschlüsse im Ausland Am 1. Juli wird eine Regelung der Verordnung […]

Steuerberaterhaftung und ein BGH-Urteil zu Anlagebetrug
Steuerberaterhaftung – Augen verschließen schützt nicht vor Schadensersatzpflicht! Steuerberater gehen mit ihrer Berufsausübung Haftungsrisiken ein und sind bei Berufsfehlern oder […]