Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) geht ins Gesetzgebungsverfahren
16. Mai 2012 | Constantin Behrschmidt
Das Bundesministerium der Justiz meldete am heutigen Tage durch eine Pressemitteilung, dass die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ins Gesetzgebungsverfahren geht.
Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes kann Anfang 2013 gerechnet werden.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des BMJ:
Kategorie: PartG mbB | VSH
Das könnte Sie auch interessieren:
Berufshaftpflicht Schaden melden – Anleitung für Berufsträger
Berufshaftpflichtschutz für Rechtsanwälte und Steuerberater. Rechtzeitig und richtig Schäden melden. Auch bei größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit lassen sich Berufsfehler nicht […]
NIS 2 Managerhaftung und neue Lücken im D&O‑Schutz
Managerhaftung nach NIS 2 Neue Pflichten und Risiken für Geschäftsleitungen Die D&O‑Versicherung (Directors‑ and Officers‑Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt) ist ein […]
Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer: Warum Anwälte ihre Police prüfen sollten
Haftpflichtschutz für Berufsbetreuer, vermeiden Sie als Anwalt Haftungsrisiken! Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 wurden die Anforderungen an berufliche Betreuer umfassend novelliert. […]
