Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) geht ins Gesetzgebungsverfahren
16. Mai 2012 | Constantin Behrschmidt
Das Bundesministerium der Justiz meldete am heutigen Tage durch eine Pressemitteilung, dass die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ins Gesetzgebungsverfahren geht.
Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes kann Anfang 2013 gerechnet werden.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des BMJ:
Kategorie: PartG mbB | VSH
Das könnte Sie auch interessieren:
Markel steigt aus der Berufshaftpflicht für Anwälte und Steuerberater aus
Markel gibt das Geschäft mit Rechtsanwälten und Steuerberatern auf Die Markel Corporation ist ein seit 1930 bestehender US-Spezialversicherer für gewerbliche […]
Berufshaftpflicht Schaden melden – Anleitung für Berufsträger
Berufshaftpflichtschutz für Rechtsanwälte und Steuerberater. Rechtzeitig und richtig Schäden melden. Auch bei größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit lassen sich Berufsfehler nicht […]
NIS 2 Managerhaftung und neue Lücken im D&O‑Schutz
Managerhaftung nach NIS 2 Neue Pflichten und Risiken für Geschäftsleitungen Die D&O‑Versicherung (Directors‑ and Officers‑Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt) ist ein […]
