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Digitalisierung im Gesundheitswesen – das E-Health Gesetz in der Umsetzung

 1. März 2018   |    Constantin Behrschmidt

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Entscheidende Fortschritte in der Digitalisierung Deutschlands werden derzeit von vielen Politikern gefordert und propagiert. Tatsächlich hat die Bundesrepublik Nachholbedarf. Unter den entwickelten Industrieländern nehmen wir bei moderner Informations- und Kommunikationstechnologie allenfalls einen mittleren Platz ein. Kleinere Länder wie Estland sind schon weiter.

Auch bei Gesundheitswesen und Krankenversicherung verläuft die Digitalisierung eher schleppend. Nach wie vor sind viele Datenbanken und Anwendungen nicht vernetzt, was immer wieder zu Mehrfacherhebungen, unvollständiger Information und ineffizienten Prozessen bei Behandlungen und Gesundheitsversorgung führt. Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz hat die Bundesregierung immerhin einen verbindlichen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur vorgegeben.

E-Health-Gesetz nicht nur für Kassenpatienten relevant

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – so die amtliche Bezeichnung des E-Health-Gesetzes – ist bereits 2015 verabschiedet worden und zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt allerdings schrittweise und ist bisher erst teilweise realisiert.

Das Gesetz will erreichen, dass Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und andere Leistungserbringer künftig medizinische Informationen über Patienten „nahtlos“ elektronisch weitergeben können – sicher, strukturiert und ohne Medienbrüche. Die Vorgaben haben vor allem Kassenpatienten im Fokus, die rund 90 Prozent der Krankenversicherten stellen. Die elektronische Gesundheitskarte in der GKV soll zu diesem Zweck zu einem zentralen Informationsträger ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Dennoch berührt das E-Health-Gesetz auch die PKV. Schließlich wollen und sollen auch deren Kunden von den Vorteilen der digitalen Vernetzung profitieren. Schon aus Wettbewerbsgründen kann es sich kein privater Anbieter leisten, hinter Standards zurückzufallen, die künftig in der GKV gelten sollen. Das E-Health-Gesetz ist in diesem Sinne auch für die „Privaten“ relevant.

Digitale Zukunft mit der Gesundheitskarte – es hakt

Was sieht das E-Health-Gesetz im Einzelnen vor? Hier ein kurzer, stichwortartiger Überblick:

  • seit Oktober 2016 haben Patienten mit mehr als drei Medikamenten Anspruch auf einen Medikationsplan durch ihren Hausarzt. Ab 2018 sollte der bisher in Papierform erfolgende Medikationsplan eigentlich auch elektronisch auf der Gesundheitskarte verfügbar sein. Die Umsetzung lässt allerdings wegen technischer Probleme auf sich warten;
  • das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist eine Online-Anwendung auf der Gesundheitskarte, mit der die elektronische Überprüfung und -aktualisierung der Versichertendaten in Arztpraxen automatisiert erfolgen soll. Nach Pilotversuchen sollten die Arztpraxen bis Mitte 2018 flächendeckend das VSDM betreiben. Dies ist ebenfalls wegen technischer Probleme auf Anfang 2019 verschoben;
  • bereits seit 1. April 2017 können Sprechstunden beim Arzt per Video erfolgen (Stichwort: Telemedizin) – allerdings nur für schon bestehende Patienten;
  • seit diesem Jahr können Notfalldaten wie Allergien, Unverträglichkeiten, Diagnosen und Medikationen auf Patientenwunsch auf der Gesundheitskarte gespeichert werden;
  • ab 2019 sollen die Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte haben, in der alle wichtigen medizinischen Unterlagen und Dokumente elektronisch abgelegt werden können. Auch dieses Projekt „hakt“. Eine neue GroKo will für die Umsetzung in der laufenden Legislaturperiode sorgen;
  • ebenfalls ab 2019 soll ein elektronisches Patientenfach Patienten Einsicht in seine Patientenakte unabhängig von Ärzten oder Krankenhäusern ermöglichen. Die Realisierung dieses Vorhabens ist an die Patientenakte gekoppelt.

Digitalisierung in der PKV – Entwicklung nicht verschlafen

Das zeigt, es ist noch einiges zu tun, bis die Digitalisierung nach E-Health-Gesetz Wirklichkeit wird. Bisher ist in puncto Digitalisierung vieles mehr Wunsch als Wirklichkeit. Und die Privatpatienten? Auch sie mussten bisher auf digitale Unterstützung weitgehend verzichten. Immerhin sind in der PKV mittlerweile wenigstens digitale Abrechnungen als Angebot weit verbreitet. Mit dem Anbieter ottonova ist 2017 sogar die erste rein digitale private Krankenversicherung an den Start gegangen, wenn auch vorerst mit einem begrenzten Leistungsangebot und geringer „Marktmacht“.

Die elektronische Gesundheitskarte bei Kassenpatienten mag noch nicht die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen, aber die Entwicklung wird weitergehen und die Karte hat digitales Potential. Seitens der PKV-Unternehmen werden die Fortschritte denn auch sehr sorgfältig beobachtet. Und man will darauf antworten. Bereits im vergangenen Jahr gab Uwe Laue, der Vorsitzende des PKV-Verbands, bekannt, dass die Mitglieder des Verbandes gemeinsam an einer privaten Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte arbeiten.

Die „PKV-App“ als Antwort

Anstatt an eine Karte denkt man wohl mehr an eine App. Sie soll im Prinzip die Kernfunktionen bieten wie die elektronische Gesundheitskarte nach dem E-Health-Gesetz, aber darüber hinaus für weitere Anwendungen offen sein. Auch um optimalen Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Institutionen will man sich analog zum E-Health-Gesetz kümmern. Die privaten Krankenversicherer hoffen davon zu profitieren, dass sie bei einer „jungfräulichen Entwicklung“ wie der App modernere Technologien einsetzen zu können als bei der Gesundheitskarte und damit im Wettbewerb punkten.

Einfach ist auch dieses Vorhaben nicht. Das ist der Grund, warum die privaten Versicherer, die ansonsten zueinander in Konkurrenz stehen, eine gemeinsame Basis für die Digitalisierung schaffen wollen. Dadurch können Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Noch in diesem Jahr soll die „Privat-App“ auf den Markt kommen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.



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