Fall des Tages bringt Steuerberater einen hohen vierstelligen Geldbetrag ein
15. Januar 2015 | Constantin Behrschmidt
Ein neuer Mandant von uns (freiberuflicher Steuerberater) hatte zwei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Auf unsere Frage hin, weshalb er zwei Policen unterhält teilte er uns mit, dass er durch seinen bisherigen Makler dahingehend entsprechend beraten wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass er in zwei Büros einer überörtlichen Sozietät, die als GbR organisiert ist, tätig wird, sei der Abschluss von zwei separaten Policen (quasi eine Police für jedes Büro) notwendig.
Dem folgten wir nicht und haben den Fall mit dem Versicherer des Mandanten erörtert. Der Versicherer teilte unsere Ansicht und hob den zweiten Vertrag rückwirkend auf, was dazu führte, dass sich unser Mandant über die Rückzahlung eines hohen vierstelligen Betrages freuen konnte.
Den Beitrag der verbleibenden Police konnten wir zusätzlich um jährlich 700 Euro senken und das bei besseren Vertragsbedingungen und einer geringeren Selbstbeteiligung.
Vielleicht fragen Sie sich wie das geht. Die Antwort ist recht einfach. So wie es in jedem Berufsstand Fachleute mit besonderen Fähigkieten und herausragender Expertise gibt, dürfen wir uns im Berufsstand der Versicherungsmakler für Kammerberufe zu diesen Fachleuten zählen.
Die durch uns vertretenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer profitieren von hoher Beratungsqualität und besonders günstigen Versicherungsprämien.
Sprechen Sie uns gerne hinsichtlich Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an und wir prüfen auch Ihren Vertrag auf Optimierungsmöglichkeiten hin. Da unsere Beratungsdienstleistung für Sie keine weiteren Kosten verursacht haben Sie nichts zu verlieren.
Kategorie: Vermögensschaden-Haftpflicht
Schlagwörter Beitragsersparnis
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