Funktionsweise und Risiken der Ständeversorgung der Rechtsanwälte
9. August 2012 | Constantin Behrschmidt
Berufsständische Versorgungswerke sind nach dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen für besondere Standesberufe wie Rechtsanwälte verpflichtende Vorsorgeinrichtungen zum Aufbau einer Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsun-fähigkeitsvorsorge.
Jedes Bundesland hat ein eigenes Versorgungswerk. Diese gewähren wiederum zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen und haben unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen.
Wir gehen hier auf einige der bedeutsamsten Änderungen und Besonderheiten ein.
Hierzu haben wir die Versorgungswerke von Bayern (BY), Baden-Württemberg (BW), Hessen (HES) und Nordrhein-Westfalen (NRW) als Beispiele herangezogen.
Diese sind:
- Berechnung und Leistungsparameter der Altersvorsorge
- Steuerliche Behandlung der Versorgungswerkrente in der Anspar- und der Rentenphase
- Risiken der Berufsunfähigkeitsvorsorge und der Hinterbliebenenvorsorge
Wir werden diese drei Teile, beginnend mit dem Bereich der Altersvorsorge, in den nächsten 3 Wochen hier einstellen.
Funktionsweise und Risiken der Ständeversorgung der Rechtsanwälte
1. Berechnung und Leistungsparameter der Altersvorsorge
Die Versorgungswerke sind im Grunde Versicherungsgesellschaften für eine ausgewählte Gruppe von Personen. Die Leistungen sind jedoch nicht mit denen privater Versicherungsgesellschaften vergleichbar. In NRW, HES und BW erfolgt die Verwaltung und Kapitalanlage der Gelder direkt durch das Versorgungswerk. Die Altersrente wird über ein komplexes Verfahren bestehend aus
- der Anzahl der Beitragsjahre
- dem durchschnittlichen Beitragsquotienten (persönlicher Beitrag / Regelbeitrag)
- dem Rentenwert (sog. Rentensteigerungsbeitrag)
ermittelt. Insbesondere der Rentenwert wird, durch die internen Gremien, jährlich neu festgelegt. Eine Reduktion des Rentenwerts ist zumindest nicht explizit ausgeschlossen.
In Bayern wird das Versorgungswerk der Rechtsanwälte unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer, einer Einrichtung des Freistaates Bayern, durchgeführt. Anders als in den bereits genannten Bundesländern wird hier die jährlich erdiente Altersrente aus dem jeweiligen Jahresbeitrag und dem so genannten Bewertungsprozentsatz ermittelt. Dieser sinkt mit zunehmendem Alter ab und ist auch nur für bereits vergangene Jahre garantiert.
FAZIT:
Eine klare Kalkulation der Altersrente ist aufgrund der vielen Variablen (Rentensteigerungsbeitrag oder Bewertungsprozentsatz), die zumindest für die Zukunft auch abgesenkt werden können, nur sehr eingeschränkt möglich.
Hier empfiehlt es sich, eine Zusatzversorgung, die variabel bespart werden kann, einzurichten.
P.S.
Die private Versicherungswirtschaft muss zum 21.12.2012 so genannte Unisex-Tarife einführen. Für Männer sinken die Leistungen dann bei gleichem Beitrag um bis zu 8%.
Kategorie: Altersversorgung
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