Gehwege rechtzeitig räumen und streuen
11. Dezember 2017 | Constantin Behrschmidt
Vereiste Gehwege und der erste Schnee vor dem Haus: Hauseigentümer und Mieter trifft beim Wintereinbruch eine besondere Verantwortung. Denn wenn jemand auf dem Grundstück stürzt, kann es teuer werden. Worauf Sie bei Schnee und Eis rund ums Haus achten sollten, erläutert GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk.
Hier geht es zum Artikel: http://bit.ly/gdv_winterdienst
Für Rückfragen oder Anliegen sind unsere Kundenberater von Behrschmidt & Kollegen für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar – Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Das könnte Sie auch interessieren:
Vergleiche und anwaltliche Beratungshaftung
Anwaltliche Beratungshaftung bei Vergleichen – ein wichtiges BGH-Urteil Im Rechtsleben kommt es häufig zu Vergleichen. Darunter werden vertragliche Vereinbarungen verstanden, […]
BRAO-Reform und Mandatsgesellschaft
Nach der BRAO-Reform – gesetzliche Definition der Mandatsgesellschaft geplant Mit der BRAO-Reform wurde 2022 das…
Vermögensschaden-Haftpflicht: Verstoßprinzip/Verstoßtheorie
Anwaltlicher Vermögensschaden-Haftpflichtschutz – warum gilt hier das Verstoßprinzip? Rechtsanwälte sind bekanntlich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die aus der anwaltlichen Tätigkeit […]