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Handelsbilanzielle Rückstellungen bei Pensionszusagen vernichten Eigenkapital!

 4. Dezember 2015   |    Constantin Behrschmidt

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Bereits zu Beginn diesen Jahres habe wir Sie auf elektronischem Wege zur den drastischen Erhöhungen der handelsbilanziellen Rückstellungen für Pensionszusagen auf Grund des massiven Zinsverfalles informiert. Wir hatten damals für den Stichtag 31.12.2015 einen Zinssatz von 3,87 % prognostiziert, dieser wird sich auf diesem Niveau auch bestätigen. Im Umkehrschluss fällt der Abzinsungssatz in einem Jahr um 0,66 % ausgehend von 4,53 % (Stichtag 31.12.2014).

Da nun in den kommenden Tagen und Wochen wieder die versicherungsmathematischen Gutachten erstellt werden und Sie sich mit Ihren Mandanten an die Jahresabschlüsse für das Jahr 2015 machen, möchte wir Ihnen nochmals als kleinen Vorausblick unsere Newsletter mit den weiteren Prognosen bis 2020 an die Hand geben. Viele werden von den mittlerweile doch großen und spürbaren Rückstellungssprüngen dennoch etwas überrascht sein. Mittlerweile sind diese im Ergebnis und in der Folge auch im Eigenkapital, in den Ausschüttungen und den Finanzierungskonditionen deutlich spürbar und so mancher fragt sich, wie dieser Zuwachs der Rückstellungen durch operatives Geschäft ausgeglichen werden soll.

Auf Grund dieser massiven Auswirkungen wird bereits auf politischer Ebene diskutiert diesen massiven Zinsverfall zumindest etwas abzufedern. Dazu muss man wissen, dass der von der Bundesbank monatlich veröffentlichte Abzinsungssatz, auf einem 7-jährigen Durchschnittszins von festverzinsten Wertpapieren mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren fußt. Angestrebt wird eine Umstellung auf einen 12-jährigen Durchschnittszins. Dies hätte zur Folge dass der Zins zwar etwas langsamer fällt, aber unter der Annahme weiterhin niedriger Zinsen, am Ende doch auf dem prognostizierten Niveau von ca. 2 % ankommen wird.  Somit wird der Zinsverfall nur etwas verschoben. Übrigens Unternehmen mit internationalem Abschluss nach IAS kennen bereits dieses Zinsniveau. Zum Ende des Vorjahres lag man hier bereits bei knapp 2%, da nach IAS immer der aktuelle Marktzins ohne Durchschnittsbildung anzusetzen ist.

Um dies zu vermeiden und hierfür Lösungen zu schaffen, hat sich SCIMUS auf diese Thematik spezialisiert. Im anhängigen Newsletter geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Analyseansätze, aus denen wir zusammen mit Steuerberatern und Kunden, passende Lösungen gestalten.

Dabei ist einer unserer wichtigsten Grundsätze, die Mandantenverbindung zwischen Steuerberater und Kunden zu stärken und als Dienstleister und Lösungsanbieter sowie auch als Haftungsminimierer für den steuerlichen Berater zur Seite zu stehen.

Bitte sprechen Sie ihre Mandanten auf die anstehenden Herausforderungen an. Je früher sich diese mit diesen zum Teil „ungeliebten“ Themen auseinandersetzen, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns freuen, mit Ihnen diesbezüglich ins Gespräch zu kommen.

Autor

Christian Zorn | Geschäftsführer
Scimus Pensionsmanagement GmbH
Schlemmerwiesen 9
96123 Litzendorf
Telefon: + 49 (0) 9505 80 65 390
Telefax: + 49 (0) 9505 80 653 999
www.scimus-pm.de
info@scimus-pm.de

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Kategorie: Altersversorgung



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