Hilfe für Anwälte bei Kündigung oder Sanierung der VSH
27. März 2017 | Constantin Behrschmidt
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gehört für Sie als Rechtsanwalt zum existenziellen Grundgerüst Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Schadenfälle in diesem Bereich können dazu führen, dass Ihr Berufshaftpflichtversicherer beginnt, Ihren Vertrag kritisch zu betrachten.
Je nach Vorschadenhistorie kann es sein, dass Sie plötzlich vom Versicherer eine Änderungskündigung erhalten. Das heißt, der Versicherer kündigt zunächst Ihre bestehende Police (meist wegen einem aktuellen Schadenfall) und bietet Ihnen gleichzeitig die Fortführung des Risikos – unter erschwerten Bedingungen – an. Oft werden höhere Selbstbehalte und/oder Prämienerhöhungen verlangt. Im Extremfall können diese Erhöhungen mehrere hundert Prozent von der Tarifprämie betragen.
Im schlimmsten Fall kündigt Ihr Versicherer Ihnen – ohne ein Angebot zur Vertragsfortführung abzugeben. In einer solchen Situation steht plötzlich Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel, denn ohne Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung entzieht Ihnen die Rechtsanwaltskammer die Zulassung.
Sie müssen sich nun also um neuen Versicherungsschutz bemühen. Ihre Verhandlungsposition ist dabei denkbar ungünstig. Es gibt ohnehin nur eine beschränkte Anzahl an Anbietern der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte. Diese potentiellen Versicherer wollen von Ihnen natürlich wissen, wie es um Ihre Vorschadensituation steht.
Gemäß § 19 I VVG sind Sie verpflichtet, die Ihnen bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, anzuzeigen. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Versicherer gemäß § 19 II VVG vom Vertrag zurücktreten.
Es ist also nur zu empfehlen, die Vorschadensituation transparent zu machen. Ihr möglicher neuer Vertragspartner wird das Risiko kritisch betrachten und oftmals kein Angebot abgeben. Gleichzeitig sitzt Ihnen aber die Rechtsanwaltskammer im Nacken und möchte alsbald eine neue Versicherungsbestätigung haben, da ansonsten der Widerruf der Zulassung drohe.
Kein Wunder, wenn viele Anwälte in so einer Situation nervös werden. In einer solchen oder ähnlichen Situation brauchen Sie die Unterstützung von Profis. Zögern Sie nicht und kontaktieren uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und verhandeln für Sie mit allen gängigen Berufshaftpflichtversicherern. Unsere Erfahrung und Kontakte zur Versicherungswirtschaft sind dabei für Sie von unschätzbarem Wert. Bisher konnten wir für unsere Mandanten noch immer eine Lösung finden – welche oftmals positive Überraschungen beinhaltete und unsere Mandanten so vorher nicht für möglich hielten.
Kategorie: Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht
Schlagwörter Kündigung durch Versicherer, Sanierung durch Versicherer
Das könnte Sie auch interessieren:
Vergleiche und anwaltliche Beratungshaftung
Anwaltliche Beratungshaftung bei Vergleichen – ein wichtiges BGH-Urteil Im Rechtsleben kommt es häufig zu Vergleichen. Darunter werden vertragliche Vereinbarungen verstanden, […]
BRAO-Reform und Mandatsgesellschaft
Nach der BRAO-Reform – gesetzliche Definition der Mandatsgesellschaft geplant Mit der BRAO-Reform wurde 2022 das…
Vermögensschaden-Haftpflicht: Verstoßprinzip/Verstoßtheorie
Anwaltlicher Vermögensschaden-Haftpflichtschutz – warum gilt hier das Verstoßprinzip? Rechtsanwälte sind bekanntlich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die aus der anwaltlichen Tätigkeit […]