Bürohaftpflichtversicherung
Bürohaftpflichtversicherung für Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter sind „im Hauptberuf“ Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater und unterhalten üblicherweise bereits eine eigene Kanzlei oder ein Unternehmen mit Bürobetrieb. Wenn schon ein Bürohaftpflichtschutz besteht, wird keine extra Bürohaftpflichtversicherung benötigt.
Es sei denn, ein Insolvenzverwaltungsmandat ist so umfangreich, dass dafür eigene Bürokapazitäten aufgebaut werden. Dann ist – je nach Konstellation – ein zusätzlicher oder erweiterter Schutz anzuraten. Auf jeden Fall kann die Beauftragung mit einem Insolvenzverwaltungsmandat Anlass sein, um den bestehenden Bürohaftpflichtschutz zu überprüfen und anzupassen.
Was ist eine Bürohaftpflichtversicherung?
Die Bürohaftpflichtversicherung funktioniert wie eine private Haftpflichtversicherung – mit dem Unterschied, dass sie sich ausschließlich auf Haftpflichtschäden durch den Bürobetrieb bezieht. Wenn Personen beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten ein Schaden entsteht, den Sie oder Ihre Mitarbeiter zu vertreten haben, sind Sie als Insolvenzverwalter in der Haftung. Den Schaden ersetzt die Bürohaftpflichtversicherung, ansonsten sind Sie selbst in der Pflicht. Schadensersatz wird für Personen-, Vermögens- und Sachschäden geleistet. Damit sind auch Schäden an der genutzten Immobilie abgedeckt, wenn die Büro- oder Kanzleiräume gemietet sind.
Typische Fälle für eine Bürohaftpflichtversicherung:
- Ein Besucher rutscht auf einem nicht hinreichend gesicherten Teppich in Ihrem Büro aus und bricht sich beim Hinfallen das Handgelenk. Die Bürohaftpflichtversicherung ersetzt die Behandlungskosten und ggf. Verdienstausfälle des Besuchers.
- Ein Mitarbeiter dreht beim Aufsuchen der Sanitäranlagen den Wasserhahn des Handwaschbeckens nicht richtig zu. Dadurch kommt es zur Überschwemmung mit Wasserschaden im Sanitärraum. Der Bürohaftpflichtschutz deckt die Renovierung ab, wenn die Räume gemietet sind.
- Sie nutzen im Büro gemietetes elektronisches Equipment, das durch unsachgemäße Benutzung beschädigt wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt die Reparatur bzw. Bedarf ein neues Gerät.
Leistungsmerkmale der Bürohaftpflichtversicherung
Grundsätzlich leistet die Bürohaftpflichtversicherung Schadensersatz in Höhe des eingetretenen Schadens, maximal jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Darunter fallen insbesondere
- Beschädigungen der angemieteten Büroräume (zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Wasser, Feuer, Rauch, Gase und Dämpfe);
- Personenschäden, die Mitarbeiter und Besucher beim Aufenthalt in Ihren Büroräumen erleiden;
- Sachschäden am Eigentum von Mitarbeitern und Besuchern während deren Aufenthalt.
- Vermögensfolgeschäden (zum Beispiel Verdienstausfälle, finanzielle Einbußen) im Zusammenhang mit Sach- und Personenschäden;
- Prozesskosten und Kosten zur Abwehr von geltend gemachtem Schadensersatz.
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