Büroinhalts- und Elektronikversicherung
Wofür eine Büroinhalts- und Elektronikversicherung?
Insolvenzverwalter unterhalten in der Regel einen eigenen Bürobetrieb unabhängig von dem konkreten Insolvenzverwaltungsmandat. Das ergibt sich aus der originären Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater. Ob klassisches Büromobiliar oder elektronische Büroausstattung – in der Büroeinrichtung stecken schnell Werte von etlichen zehntausend Euro. Diese sind wie jede Einrichtung nicht vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust sicher. Mit einer Büroinhalts- und Elektronikversicherung ist zumindest eine finanzielle Absicherung möglich.
Wenn nicht schon entsprechender Versicherungsschutz besteht, sollte dieser dringend nachgeholt werden. Wird im Rahmen der Insolvenzverwaltertätigkeit zusätzliche Büroausstattung angeschafft oder wird der Bürobetrieb erweitert, empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen, ob er noch ausreichend ist.
Was ist die Büroinhalts- und Elektronikversicherung?
Eine Büroinhaltsversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine „Hausratversicherung“ für Büros. Sie deckt das gesamte Inventar in Büroräumen ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf elektronische Geräte.
Mit der Elektronikversicherung werden dagegen nur die elektronischen Geräte versichert. Warum sollte man eine solche Versicherung überhaupt abschließen, wenn Elektronik auch in der Büroinhaltsversicherung abgedeckt ist? Die Antwort lautet, weil die Elektronikversicherung mehr Gefahren abdeckt als der Elektronikschutz der Büroinhaltsversicherung.
In der Regel wird die Elektronikversicherung als Zusatzbaustein zur Büroinhaltsversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend erweitert. Schon um im Schadensfall eine unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen, bietet es sich an, den Versicherungsschutz „aus einer Hand“ zu vereinbaren. Die Elektronikversicherung ist aber auch als eigenständige Versicherung möglich.
Leistungsmerkmale der Büroinhalts- und Elektronikversicherung
Die Versicherung Ihrer Büroeinrichtung
Analog zur Hausratversicherung leistet die Büroinhaltsversicherung bei Schäden an Büroeinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Einbruchdiebstahl und damit in Zusammenhang stehendem Vandalismus sind ebenfalls abgedeckt.
Wenn weitere Elementarrisiken wie Hochwasser oder Überschwemmungen abgesichert werden sollen, ist ein entsprechender Zusatzschutz erforderlich. Das gilt in der Regel auch bei Glasschäden. Meist ersetzt die Büroinhaltsversicherung den Wiederbeschaffungswert – allerdings höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Betriebsunterbrechungsschutz als Ergänzung
Häufig wird bei der Büroinhaltsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzschutz angeboten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese leistet ausschließlich bei Betriebsunterbrechungen, die durch Schäden im Rahmen der Büroinhaltsversicherung abgesichert sind. Im Schadensfall werden dann Einnahmeverluste und Kosten, die durch die vorübergehend notwendige „Stilllegung“ des Büro- oder Kanzleibetriebs entstehen, ersetzt.
Elektronikversicherung – das sind die Mehrleistungen
Mit der Elektronikversicherung werden grundsätzlich Schäden an allen Geräten im Bürobetrieb abgedeckt, die Elektronik enthalten. Üblicherweise sind es PC’s, Notebooks, Kopierer, Aktenvernichter, Telefonanlagen, Mobiltelefone und sonstige elektronische Bürogeräte, für die ein Versicherungsschutz in Betracht kommt.
In zwei Konstellationen bietet die Elektronikversicherung Schutz über die Büroinhaltsversicherung hinaus:
- Sie kann auch Schäden an Software und Daten abdecken.
- Die Elektronikversicherung greift auch bei selbst verschuldeten „Missgeschicken“. Sie bietet also „Vollkasko-Schutz“. Ein ausgeschütteter Kaffee auf der PC-Tastatur, ein gravierender Bedienungsfehler, irrtümlich gelöschte Daten – das sind typische Vorkommnisse im täglichen Bürobetrieb, in denen die Elektronikversicherung zahlt, sofern die Bedingungen das vorsehen.
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