Exzedentenversicherung
Warum eine Exzedentenversicherung für Insolvenzverwalter?
Die Exzedentenversicherung ist keine eigenständige Versicherung. Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die einen bestehenden Berufshaftpflichtschutz über eine Anpassung der Versicherungssumme aufstockt. Deshalb wird stets eine „Grundversicherung“ benötigt, auf die sich die Exzedentenversicherung bezieht. Die Bestimmungen und Leistungen der Grundpolice gelten dabei üblicherweise auch für den Zusatzschutz.
Die Versicherung kann als genereller Zusatzschutz oder für ein bestimmtes Mandat vereinbart werden und sich auf eine bestehende Grunddeckung (genereller Zusatzschutz) oder auf eine Objektdeckung (mandatsbezogener Zusatzschutz) beziehen. Eine Aufstockung der Grunddeckung kommt in Betracht, wenn die Tätigkeit als Insolvenzverwalter dauerhaft über den ursprünglichen Rahmen ausgedehnt wird.
Grundsätzlich bietet die Exzedentenversicherung eine einfache Möglichkeit, einen bestehenden Berufshaftpflichtschutz größeren Haftungsrisiken entsprechend zu erweitern.
Wann und was leistet die Exzedentenversicherung?
Rechtlich ist es nicht zwingend, die Versicherung bei dem Versicherer der Grundpolice abzuschließen. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich das aber, unterschiedliche Vertragspartner sind möglich jedoch selten.
Kommt es zum Leistungsfall, leistet die Exzedentenversicherung immer nachrangig. Das heißt, zunächst erfolgt der Schadensersatz aus der Grundpolice, erst danach aus der Exzedentenversicherung. Gezahlt wird dabei der Schaden, der die Versicherungssumme der Grundpolice übersteigt, höchstens jedoch bis zur insgesamt vereinbarten Versicherungssumme.
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