Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Kfz-Versicherung – jetzt über Wechsel nachdenken!

 28. Oktober 2019   |    Constantin Behrschmidt

Jetzt beraten lassen

Kein Fahrzeughalter kommt an der Kfz-Versicherung vorbei. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkaskoversicherung macht meistens Sinn und gerade bei neu- oder hochwertigen Fahrzeugen auch ein Vollkaskoschutz. Im Schnitt gibt ein Versicherungsnehmer knapp 260 Euro im Jahr für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Zusammen mit einem Vollkaskoschutz sind es fast 600 Euro.

Das sind aber Durchschnittswerte. Im Einzelfall können die Prämien deutlich höher liegen. Vielleicht geht es Ihnen ja auch so. Das Doppelte und mehr ist durchaus möglich. Die Prämienhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von der Einstufung in Schadenfreiheitsklassen oder von der jeweiligen Regional- und Typklasse des Fahrzeugs. Das Nutzungsverhalten und die Fahrleistung spielen ebenfalls eine Rolle. Natürlich ist die Prämie auch anbieterabhängig. Denn jede Versicherung kalkuliert etwas anders.

Nicht nur der Preis zählt

Der Wettbewerb bei Kfz-Versicherungen findet vor allem über den Preis statt. Das macht die Entscheidung für einen Versicherungswechsel vergleichsweise einfach. Es kommt dann nicht so sehr auf den Vergleich der Versicherungsbedingungen an. Dennoch sollte man die Bedingungswerke nicht außer Acht lassen. Denn in einzelnen Punkten gibt es schon Unterschiede – zum Beispiel beim Thema Werkstattbindung oder Auslandsschutz. Wichtig ist auch das Regulierungsverhalten der Versicherer. Manche Anbieter sind entgegenkommender, andere zeigen sich „sperriger“. Und der Regulierungs-Komfort zählt auch. Viele Versicherer bieten interessante Zusatz-Services wie Assistance-Leistungen, Schutzbriefe oder Mobilitätsgarantien. Oft sind das Ansatzpunkte, um sich von Wettbewerbern zu unterscheiden.

Ein entscheidender Stichtag – der 30. November

Jedes Jahr im Herbst wird verstärkt damit geworben, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Das hat einen guten Grund. Die meisten Versicherungsverträge sind so gestaltet, dass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Das ist überwiegend identisch mit dem Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist bei Kfz-Versicherungen beträgt üblicherweise einen Monat. Wer wechseln will, muss also spätestens bis zum 30. November gekündigt haben. Entscheidend ist dabei der Eingang beim Versicherer, nicht etwa das Versanddatum des Kündigungsschreibens. Es ist daher jetzt – wenige Wochen vor dem entscheidenden Stichtag – ein guter Zeitpunkt, über den Versicherungswechsel nachzudenken. Nicht selten können Sie deutlich sparen – bis zu mehrere hundert Euro im Jahr bei gleichwertiger Leistung. Warum darauf verzichten?

Angebot zur Kfz-Versicherung anfordern

Wichtig zu wissen – Sonderkündigungsrechte

Manchmal passiert es doch, dass man den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel verpasst. Das ist aber kein Grund, ein weiteres Jahr zu warten. Oft besteht ein Sonderkündigungsrecht – das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Es ist unabhängig vom Kalender, sondern an bestimmte Ereignisse geknüpft. Eine Sonderkündigung ist möglich bei:

  • Prämienerhöhungen: finden zum Beispiel dann statt, wenn Ihr Fahrzeug in eine ungünstigere Typklasse eingestuft wird. Hier empfiehlt es sich genauer hinzuschauen. Nicht immer führt eine höhere Prämie automatisch zu einem höheren Beitrag. Typischer Fall: gleichzeitig erfolgt eine Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Per Saldo kann sich der Beitrag ermäßigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht trotzdem. Das gilt auch, wenn sich die Vertragsbedingungen verschlechtern. Gekündigt werden muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung.
  • Versicherungsschäden: hier ist eine außerordentliche Kündigung binnen vier Wochen nach abgeschlossener Regulierung möglich (übrigens auch seitens der Versicherung);
  • Kauf eines Gebrauchtwagens: mit dem Kauf übernehmen Sie zunächst die Versicherung des Vorbesitzers. Sie können den Vertrag aber auch kündigen und eine andere Versicherung wählen. Hier gilt ebenfalls eine Vier-Wochen-Frist.

Ein einfacher Weg, um zu wechseln

Behrschmidt & Kollegen unterstützt Sie bei der Suche nach der besten und günstigsten Kfz-Versicherung. Sie erhalten ein attraktives Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – garantiert kostenlos und unverbindlich!

Sie können dann in Ruhe selbst entscheiden und müssen nicht mühsam recherchieren. Sie haben noch Fragen oder brauchen Unterstützung beim Wechsel? Dann einfach anrufen: +49 (0) 911 495 20 10 oder Nachricht senden: service@behrschmidtkollegen.de

Angebot zur Kfz-Versicherung anfordern


Das könnte Sie auch interessieren:

Notarhaftung 100
30. Oktober 2024

Notarhaftung – Haftung bei fehlerhafter Grundstücksteilung

Notarhaftung – Notarpflichten bei Kenntnis konkreter Nutzungsabsichten im Kontext einer Grundstücksteilung Notare unterliegen wie andere rechts- und steuerberatende Berufe einer […]

Cyber Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger1
30. Juli 2024

Cyber-Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger

Wirksamer Cyber-Versicherungsschutz – im digitalen Zeitalter immer wichtiger Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von spektakulären Cyber-Angriffen berichtet […]

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften
14. Mai 2024

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften

Mindestanforderungen und ausreichende Deckung Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform […]