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KI und anwaltliche Berufshaftpflicht

 21. Februar 2025   |    Constantin Behrschmidt

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Das Wichtigste in Kürze:

  • KI-Tools werden in Anwaltskanzleien verstärkt eingesetzt. Sie sind nützliche Instrumente zur Prozessbeschleunigung, Effizienzoptimierung und Fehlervermeidung;
  • Mit KI-Einsatz lassen sich Haftungsrisiken einerseits begrenzen, andererseits treten auch neue Risiken hinzu;
  • KI entlastet den Anwalt nicht von der persönlichen Haftung für Berufsfehler. Angemessener Berufshaftpflichtschutz bleibt daher unverzichtbar.
  • Darüber hinaus kann weiterer Versicherungsbedarf entstehen – zum Beispiel bezüglich Cyber-Schutz.

KI in der Anwaltskanzlei – auch eine Frage der Berufshaftpflicht

Als im November 2022 der Chatbot ChatGPT auf den Markt kam, wurde einem breiten Publikum erstmals bewusst, welche revolutionäre Neuerung Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz – kurz KI – bedeuten. KI hat bereits in vielen Bereichen Einzug gehalten und die Entwicklung geht stetig weiter. Auch qualifizierte Tätigkeiten wie die anwaltliche Berufsausübung sind davon betroffen.

Es gibt inzwischen mehrere Dutzend KI-Tools, die speziell auf die Tätigkeit von Anwaltskanzleien zugeschnitten sind. Erstellung von Briefen, Dokumenten und Schriftsätzen, gezielte Recherche in Datenbanken, Beantwortung von juristischen Fragen, automatisierte Mandatsübernahme und -verwaltung, „intelligente“ Aktenadministration, die Bandbreite der Anwendungen ist groß.

Haftung im KI-Kontext – Licht und Schatten

Ein Anwalt, der sich der KI bedient, kann seine Arbeit effizienter und zielführender gestalten. Als Arbeitshilfe ist KI insofern ein nützliches Instrument der Arbeitsentlastung und Prozessbeschleunigung. Und KI kann dafür sorgen, dass bei der Anwaltstätigkeit nichts übersehen und vergessen wird. Anwaltliche Berufsfehler können so minimiert werden.

Im Hinblick auf die anwaltliche Berufshaftung ist das zunächst ein positiv zu bewertender Effekt. Denn viele typische Haftungsfälle beruhen auf „Versehen“ und „Vergesslichkeit“. Aber wo viel Licht ist, ist – frei nach Goethe – auch viel Schatten. Aus KI-Anwendungen können sich auch besondere Haftungsrisiken ergeben. Und die Berufshaftung lässt sich nicht auf die KI abwälzen.

Für Fehler in verwendeten Datenbanken, Software-Lösungen und KI-Anwendungen haftet die Anwältin oder der Anwalt, soweit daraus Fehler bei der Berufsausübung resultieren. Das ist insoweit ein besonderes Risiko, da sich „eingebaute“ Fehler in Tools von Anwenderseite in der Regel nur schwer abschätzen lassen. KI entlastet auch nicht von der persönlichen Verantwortung bei Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit. Ein von ChatGPT erstellter Schriftsatz kann nicht einfach unbesehen übernommen werden. Er bedarf stets der persönlichen Überprüfung im Hinblick auf die juristische Korrektheit und die Gegebenheiten des konkreten Falles. Wird auf eine solche Überprüfung verzichtet, stellt dies eine wissentliche Pflichtverletzung dar.

Zu sehr auf KI vertraut – kein Schutz bei wissentlicher Pflichtverletzung

Was oft nicht bewusst ist: Vermögensschäden durch wissentliche Pflichtverletzungen sind vielfach nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO räumt ausdrücklich die Möglichkeit ein, Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzungen vom Versicherungsschutz auszuschließen, wovon sehr häufig Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass ein Anwalt unter Umständen selbst Schadensersatz leisten muss, wenn eine wissentliche Pflichtverletzung vorliegt.

Beim KI-Einsatz ist auch zu beachten, wo die Grenzen des Schutzes durch die Berufshaftpflichtversicherung liegen. Nach § 51 Abs. 1 BRAO muss sich die Versicherung auch auf solche Vermögensschäden erstrecken, „… für die der Rechtsanwalt nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.“ § 278 BGB bezieht sich auf die Haftung für Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte, § 831 BGB auf die Haftung für Verrichtungsgehilfen. Damit besteht auch eine Haftung für Fehler, die sich aus der Nutzung von „dritten“ IT-Dienstleistern ergeben. Das können u.a. sogenannte Legal Techs sein – Unternehmen, die – ggf. „intelligente“ – Software-Lösungen für Anwaltskanzleien entwickeln, anbieten oder zur Verfügung stellen.

Grenzen der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung

Die Grenzen der Berufshaftpflichtversicherung liegen dort, wo es nicht um Vermögensschäden durch fehlerhafte Berufsausübung geht – zum Beispiel wenn es im Rahmen der KI-Anwendung zu Datenschutzverletzungen oder Verletzungen des Urheberrechtsschutzes kommt.

Natürlich unterliegen auch die Anbieter von KI-Tools einer Haftpflicht. Ihre Haftung ergibt sich aus den allgemeinen Haftungsvorschriften und aus der Produkthaftpflicht. Eine Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung ist aber nicht obligatorisch und Schadensersatzansprüche im konkreten Fall einzuklagen und durchzusetzen, kann aufwändig und vergeblich sein.

Cyber-Schutz – bei KI-Einsatz noch wichtiger

Anwaltskanzleien, die KI-Software nutzen, unterliegen außerdem einem Cyber-Risiko. Schäden durch Hacker-Angriffe und Cyber-Kriminalität erreichen jedes Jahr Milliardensummen. Betroffen sind keineswegs nur Großunternehmen und bekannte Institutionen. Gerade die oft relativ ungeschützte IT-Landschaft im Bereich des Mittelstands und von Freiberuflern bietet Angriffsflächen. Mit KI-Tools werden sie noch größer. Eine Cyber-Versicherung sollte daher zum Standard-Versicherungsschutz für Anwaltskanzleien gehören. Sie deckt Eigen- und Fremdschäden ab.

Ob maßgeschneiderter Berufshaftpflichtschutz oder Cyber-Risk-Absicherung für Ihre Anwaltskanzlei – die Experten von Behrschmidt & Kollegen stehen ihnen jederzeit Rede und Antwort. Als unabhängiger Fachversicherungsmakler für Rechtsanwälte ermöglichen wir den passenden Versicherungsschutz zu besten Bedingungen – selbstverständlich auch im Hinblick auf KI-Risiken. Sprechen Sie uns an!

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

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