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Laufzeit bei BU-Versicherungen richtig erfassen

 25. November 2021   |    Constantin Behrschmidt

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Berufsunfähigkeitsschutz – welche Laufzeit ist optimal?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll das finanzielle Existenzrisiko einer länger dauernden Berufsunfähigkeit absichern. Ein solcher Schutz ist dringend geboten. Nur die wenigsten Betroffenen verfügen über ausreichende Rücklagen, um damit im Ernstfall den gewohnten Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht dazu jedenfalls nicht aus.

Neben der Frage, welcher Betrag für die Berufsunfähigkeitsrente bei Versicherungsabschluss vereinbart werden sollte, bildet die Vertragslaufzeit einen der wichtigsten zu klärenden Punkte. Idealerweise bietet die BU-Versicherung einen Schutz bis zum Eintritt in den Ruhestand bzw. bis zum Beginn der regulären Altersversorgung. Dadurch wird ein nahtloser Übergang gewährleistet.

Mit „gewollter Lücke“ Beiträge sparen?

Viele Arbeitnehmer planen einen früheren Ruhestand. Selbständige und Freiberufler sind bezüglich der Entscheidung über ihr Berufsende freier. Bei der Altersversorgung und deren Beginn gelten überdies eigene Regeln.

Nicht selten besteht bei Versicherungsinteressenten der Wunsch, den BU-Schutz zwei bis fünf Jahre vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn enden zu lassen, um Beiträge zu sparen. Die Überlegung dahinter: ein Zeitraum von ein paar Jahren vor der Rente ohne Versicherungsschutz gilt als überschaubares Risiko. Zu diesem Zeitpunkt ist oft schon ein ansehnliches Vermögen aus dem Berufsleben vorhanden. Es ließe sich im Bedarfsfall einsetzen, um die finanzielle Lücke bis zum Rentenbeginn zu überbrücken.

Die möglichen Beitragsersparnisse sind durchaus beträchtlich. Nach Ende des Versicherungsvertrags fallen gar keine Beiträge mehr an und die zeitliche Verkürzung des Versicherungsschutzes bedeutet eine niedrigere Prämie während der Laufzeit. Bei einem frühen Versicherungsbeginn kann ein Endalter von 63 statt 67 Jahren je nach Tarif und Anbieter einen Beitragseffekt von mehr als 20 % ausmachen.

Gute Gründe sprechen gegen ein vorzeitiges Vertragsende

Dennoch gibt es gute Gründe, die gegen eine solche „gewollte Lücke“ beim Vertragsabschluss sprechen:

Kalkül geht bei früherer Berufsunfähigkeit nicht auf

Die Rechnung mit dem vorzeitigen Vertragsende mag aufgehen, wenn Berufsunfähigkeit tatsächlich erst kurz vor dem Ruhestand eintritt. Wenn man – was durchaus häufiger vorkommt – schon in der „Hochzeit“ des Berufslebens berufsunfähig wird, stimmt das Kalkül vielfach nicht mehr. Denn die BU-Rente mag zwar den Lebensstandard sichern, zur zusätzlichen Vermögensbildung reicht sie meist nicht. Dieses Vermögen fehlt dann zur Überbrückung der versicherungslosen Zeit bis zur Rente.

Effekte einer frühen Berufsunfähigkeit auf die Rente vernachlässigt

Das Problem wird noch verschärft, sobald die regulären Beiträge zur Rentenversicherung mit der Berufsunfähigkeit enden. Die BU-Rente ist kein Arbeitseinkommen und nicht rentenversicherungspflichtig. Geringere bzw. fehlende Beitragsleistungen bedeuten in der Konsequenz eine niedrigere gesetzliche Rente. Vorhandenes Vermögen wird daher dringend gebraucht, um diese „Rentenlücke“ zu schließen und steht nicht mehr zur Überbrückung eines Vertragsendes „vor der Zeit“ zur Verfügung.

Verlängerung eines BU-Vertrags wird teuer

Theoretisch ist eine nachträgliche Vertragsverlängerung zwar möglich, falls man sich später doch länger absichern möchte. Eine solche Lösung kommt aber immer deutlich teurer als wenn gleich eine Laufzeit mit nahtlosem Übergang zur Rente vereinbart würde. Durchweg ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich – in der Regel mit ungünstigeren Voraussetzungen als beim ursprünglichen Vertragsabschluss. Richtig teuer wird es, wenn mit einem neuen Eintrittsalter kalkuliert wird. Hier gilt: je älter – desto teurer.

Alternative: nicht mehr benötigten BU-Schutz kündigen

Die Kündigungsoption ist eine gute Alternative zu Verträgen mit verkürzten Laufzeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann gekündigt werden, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Gerade Selbständige und Freiberufler mit gutem Verdienst können im Berufsleben oft ansehnliches Vermögen aufbauen und sind dann irgendwann nicht mehr auf den BU-Schutz angewiesen.

Mit dem Wirksamwerden der Kündigung fallen automatisch keine Beiträge mehr an. Damit kann ein erheblicher Teil der potentiellen Beitragsersparnis trotz längerer Laufzeit realisiert werden. Dieser Spareffekt wirkt sich natürlich nicht mehr bei den bis zur Vertragsbeendigung gezahlten Beiträgen aus.

Fazit zur Laufzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Beitrags-Argument ist nicht wirklich stichhaltig, um verkürzte Laufzeiten mit einer Zeitlücke bis zum Ruhestand zu vereinbaren. Die Beitragsersparnis wird mit einem erhöhten Risiko erkauft. Die Kündigung bietet eine gute Möglichkeit, Beiträge zu sparen, wenn tatsächlich kein BU-Schutz mehr benötigt wird.

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