PartG mbB | Ausschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung lohnt sich
29. Mai 2015 | Constantin Behrschmidt
Viele Kanzleien beschäftigen sich mit der Frage, ob eine Umwandlung in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) sinnvoll sein könnte. Eine nicht unerhebliche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Frage nach den Kosten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Für Rechtsanwälte gilt nach § 51a Ziff. 2 BRAO schließlich eine Mindestversicherungssumme von 2.500.000,- EUR.
Sollte auch Ihre Kanzlei sich mit dem Gedanken tragen, eine PartG mbB zu gründen, so empfehlen wir dringend eine marktweite Ausschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchzuführen. Der bisherige Versicherer ist nicht zwingend der Versicherer, der Ihnen für die PartG mbB das beste Angebot unterbreitet. Der Preis der Versicherungslösung ist sicher ein entscheidendes Kriterium, aber auch auf der Leistungsseite unterscheiden sich die Konzepte durchaus.
So sollte beispielsweise stets geprüft werden, wie die Übernahme von Altmandaten in die PartG mbB versicherungstechnisch abgesichert ist. Schließlich ist es oft schlicht nicht möglich, mit jedem Mandanten einen neuen Mandatsvertrag zugunsten der PartG mbB abzuschließen.
Als einer der bundesweit führenden Versicherungsmakler für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Kammerberufen stellen wir Ihnen gerne unsere Ressourcen zur Verfügung und übernehmen für Sie die Ausschreibung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Partnerschaftsgesellschaft mbB. Greifen Sie auf unsere hervorragenden Kontakte zu deutschen Berufshaftpflichtversicherern und unser Know-How als Spezialmakler zurück.
Und das Beste für Sie: Das ist für Sie komplett kostenfrei. Selbst wenn Sie unserer Empfehlung den Zuschlag erteilen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten, denn die Courtagen eines Versicherungsmaklers sind in den Versicherungsbeiträgen bereits einkalkuliert und werden dem Makler direkt vom Versicherer vergütet.
Testen Sie uns gerne. Nicht selten ergeben sich, je nach Größe der PartG mbB, deutlich vier- oder fünfstellige Preisunterschiede.
Kategorie: PartG mbB | VSH
Schlagwörter Ausschreibung
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