Exzedentenversicherung
Warum brauchen Rechtsanwälte eine Exzedentenversicherung?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen üblicherweise einen umfassenden Schutz bei Haftpflichtrisiken im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt. Allerdings leistet die Versicherung im Schadensfall nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei einzelnen Mandaten, bei denen es um größere Summen und Streitwerte geht, kann dies zu wenig sein. Die Exzedentenversicherung stellt in solchen Fällen sicher, dass Sie als Rechtsanwalt trotzdem über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Sie bildet eine einfache Lösung zur Aufstockung Ihrer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Grundversicherung), wenn sich die bisherige Absicherung als nicht mehr ausreichend erweist.
Was ist eine Exzedentenversicherung?
Eine Exzedentenversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung, die im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eingesetzt wird. Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern dient die Exzedentenversicherung in erster Linie zur Aufstockung der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Versicherungsschäden, die über die ursprünglich definierte Versicherungssumme hinausgehen. Sie kann sowohl als genereller (Zusatz)-Versicherungsschutz (Exzedentenversicherung) als auch bezogen auf ein bestimmtes Mandat vereinbart werden (Objektversicherung oder Einzelmandatsversicherung).
Leistungsmerkmale der Exzedentenversicherung
Als Zusatzversicherung benötigt die Exzedentenversicherung immer eine Grundversicherung, auf die sie sich bezieht. Deren Bedingungen und Leistungsmerkmale gelten dann weitgehend auch für den erweiterten Versicherungsschutz. In der Regel wird die Exzedentenversicherung bei dem Versicherer vereinbart, bei dem auch die Grundversicherung abgeschlossen wurde. Jedoch ist es möglich, auch einen anderen Anbieter für die Exzedentendeckung zu wählen.
Im Leistungsfall tritt die Exzedentenversicherung grundsätzlich erst nach der Inanspruchnahme von Leistungen aus der ursprünglichen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Grundversicherung) ein. Sie zahlt dann den Differenzbetrag zwischen der Versicherungssumme aus der Grundversicherung und dem tatsächlichen (höheren) Schaden – allerdings nur maximal bis zur erweiterten Versicherungssumme.
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Als unabhängiger Fachversicherungsmakler bieten wir Ihnen Expertise beim Versicherungsschutz für die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe. Das gilt selbstverständlich auch bei der Exzedentenversicherung. Gerne beraten wir Sie, wie Sie bei Bedarf den bestehenden Schutz durch Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Exzedentenversicherung aufstocken können.