Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch direkt anfragen Kontakt wir hören zu

So erreichen Sie uns

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Rechtsanwälte und die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

 20. Juli 2012   |    Constantin Behrschmidt

Jetzt beraten lassen

Rechtsanwälte sind nach § 3 Abs. 1 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Daraus ergibt sich jedoch nicht zwangsläufig, dass typische Nebentätigkeiten in diesem Bereich, wie z.B. die Buchführung und die Bilanzierung, in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwaltes mitversichert sind.

Der BGH geht zwar davon aus, dass die Steuerberatung zum typischen Berufsbild des Rechtsanwalts gehört, allerdings soll sich dies nur auf die Rechtsberatung auf steuerlichem Gebiet beziehen, nicht aber auf Nebenbereiche, wie z.B. die kaufmännische Buchführung, wo die Erteilung eines Rechtsrats keine Rolle spielt. (Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, RN B62). Der BGH (NJW 1970, 1189) begründet dies wie folgt:

“Die kaufmännische Buchführung ist keine typische Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Zwar könnten vereinzelt auch Rechtsfragen auftauchen und eine Rolle spielen… Im Vordergrund stehen solche Dinge aber nicht; vielmehr überwiegen bei der kaufmännischen Buchführung bei weitem die technischen Buchungsvorgänge ohne rechtlichen Gehalt. Das Wesentliche der Buchführung liege nicht in der rechtlichen Beratung, sondern in außerrechtlichen Aufgaben. … Zwar seien Rechtsanwälte zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugt und diese Hilfeleistung umfasse u.a. die Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen. Damit ist bestimmt, dass der Rechtsanwalt befugt ist solche Aufgaben wahrzunehmen. Daraus ergibt sich aber nicht, dass die Führung kaufmännischer Bücher eine typische Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts wäre. … Soweit der mit der Buchführung Beauftragte dagegen den Jahresabschluss erstellt und bei der finanzamtlichen Prüfung mitwirkt, so hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob es bei diesen Tätigkeiten im Wesentlichen auf die Erteilung von Rechtsrat ankommt oder nicht …”.

3Rechtsanwälte, die auch Aufgaben übernehmen, die typischerweise von Steuerberatern durchgeführt werden, wie z.B. die Buchführung, Bilanzierung oder die Erstellung von Lohnabrechnungen, sollten sich in jedem Fall bei Ihrem Berufshaftpflichtversicherer eine Deckungsbestätigung für diese Bereiche einholen. Unserer Ansicht nach, sollte dies auch recht unproblematisch und ohne Mehrbeitrag möglich sein.



Das könnte Sie auch interessieren:

Notarhaftung 100
30. Oktober 2024

Notarhaftung – Haftung bei fehlerhafter Grundstücksteilung

Notarhaftung – Notarpflichten bei Kenntnis konkreter Nutzungsabsichten im Kontext einer Grundstücksteilung Notare unterliegen wie andere rechts- und steuerberatende Berufe einer […]

Cyber Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger1
30. Juli 2024

Cyber-Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger

Wirksamer Cyber-Versicherungsschutz – im digitalen Zeitalter immer wichtiger Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von spektakulären Cyber-Angriffen berichtet […]

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften
14. Mai 2024

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften

Mindestanforderungen und ausreichende Deckung Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform […]