Sozienklausel: Berechnung der Durchschnittsleistung des Versicherers
22. Mai 2012 | Constantin Behrschmidt
Die konkrete Berechnung der Durchschnittsleistung im Versicherungsfall nach § 12 AVB ist häufig nicht bekannt, weshalb wir diese hiermit erläutern wollen.
Nach § 12 AVB ist der Versicherungsfall eines Sozius, der Versicherungsfall aller Sozien. Aus diesem Grund wird eine Durchschnittsleistung für die Sozien ermittelt. Man stellt zunächst fest, welche Leistung jeder Sozius gemäß seiner Police erhalten würde (fiktive Leistung). Die Summe der fiktiven Leistungen wird dann durch die Anzahl der Sozien dividiert. Wichtig ist, dass der maßgebliche Faktor die Schadenshöhe ist und nicht die Versicherungssumme.
Beispiel:
Sozius A – Versicherungssumme 250.000 EUR, fester Selbstbehalt 1.500 EUR
Sozius B – Versicherungssumme 500.000 EUR, fester Selbstbehalt 1.500 EUR
Sozius C – Versicherungssumme 1.000.000 EUR; fester Selbstbehalt 1.500 EUR
Schadenshöhe – 600.000 EUR
Sozius A würde von seinem Versicherer eine Leistung von 250.000 EUR erhalten. Ein Selbstbehalt wird nicht in Abzug gebracht, da der Schaden die Versicherungssumme übersteigt.Nur bei Schäden unterhalb der Versicherungssumme findet der Selbstbehalt Anwendung.
Sozius B erhält 500.000 EUR, ebenfalls ohne Abzug eines Selbstbehaltes.
Sozius C erhält 598.500 EUR (Schadensumme 600.000 EUR abzüglich 1.500 EUR Selbstbehalt). Zu beachten ist, dass nicht die Versicherungssumme von 1.000.000 EUR als fiktive Leistung angesetzt wird, da maßgeblich die Schadenshöhe, nicht die Versicherungssumme, ist.
Die Summe der fiktiven Leistungen ergibt 1.348.500 EUR. Dieser Wert wird durch die Anzahl der Sozien dividiert, also durch 3. Es ergibt sich eine Durchschnittsleistung von 449.500 EUR. Es entsteht somit eine Versicherungslücke von 150.500 EUR, für welche die Sozien gesamtschuldnerisch haften.
Unkritisch wäre ein Schaden gewesen, der niedriger ist, als die niedrigste Versicherungssumme. Auf dieses Beispiel bezogen hieße das, dass Schäden unter 250.000 EUR nicht zu einer Unterversicherung – und damit zu einer Versicherungslücke – geführt hätten.
Die Durchschnittsleistung wird für Sozien angewandt. Sozius ist, wer nach außen hin wie ein Sozius auftritt. Das bedeutet, dass u.U. auch freie Mitarbeiter, angstellte Rechtsanwälte oder Anwälte in Bürogemeinschaft in die Berechnung der Durchschnittsleistung einbezogen werden könnten. Es kommt hierbei auf den Außenauftritt der Berufsträger, z.B. auf dem Briefbogen, an.
Es ist sehr ratsam mit dem Versicherer über diese Themen – vor einem Haftungsfall – zu sprechen. Auf dem Briefbogen erscheinende Bürogemeinschaften und Kooperationen sollten Ihrem Versicherer angezeigt werden. Sprechen Sie mit uns, wir übernehmen gerne die Korrespondenz und Klärung mit Ihrem Versicherer.
Kategorie: Vermögensschaden-Haftpflicht
Schlagwörter Sozienklausel
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