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AIFM und Verwahrstellen – Haftungsrisiken gezielt absichern

  • Qualität, Engagement und Fachkompetenz seit 1989
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  • Exklusive, individuelle und ganzheitliche Versicherungslösungen
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AIFM und Verwahrstellen

Vermögensschaden-Haftpflicht für die Verwaltung Alternativer Investmentfonds

Alternative Investmentfonds (AIFs) sind Fonds, deren Vermögen nicht aus Wertpapieren besteht. Dabei handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds, auch wenn beide Begriffe nicht ganz deckungsgleich sind. Die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFMs) unterliegen einer besonderen Regulierung entsprechend den Vorgaben der AIFM-Richtlinien. Sie ist in Deutschland im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) umgesetzt worden.

Versicherungsschutz für AIF-Verwalter und Treuhänder als Verwahrstellen

Aus den KAGB-Regelungen ergeben sich spezifische Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung für AIF-Verwalter sowie für die von ihnen beauftragten Verwahrstellen:

  • AIF-Verwalter müssen nach § 25 Abs. 6 KAGB die aus ihrer Tätigkeit resultierenden Vermögensschaden-Haftpflichtrisiken entweder über zusätzliches Eigenkapital oder über eine geeignete Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abdecken. Ein Vermögensschaden-Haftpflichtschutz bietet dabei den Vorteil, dass er liquiditätsschonend ist – es fallen nur die Prämien an -, die vorhandene Eigenkapitalbasis schont und den Einsatz zusätzlicher Eigenmittel erübrigt.
  • Für die Verwahrung der Vermögenswerte des Fondsvermögens ist eine unabhängige Verwahrstelle zu beauftragen. Ihr kommen neben der Vermögensverwahrung bestimmte Kontrollaufgaben zu. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Treuhänder die Funktion einer solchen Verwahrstelle übernehmen. Die BaFin stellt dafür u.a. die Bedingung, dass eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die aus der Treuhändertätigkeit resultierenden Haftungsrisiken gegeben sein muss.

Spezielle AIFM- und Treuhänder-Policen am Markt

Für die Tätigkeit als AIF-Verwalter oder als Treuhänder in Verwahrstellen-Funktion sind spezielle Versicherungslösungen entwickelt worden. AIF-Verwalter können einen solchen Schutz alternativ zur Eigenkapitalunterlegung von Haftungsrisiken einsetzen. Bei Treuhändern wird ein solcher Schutz erforderlich, wenn die originäre berufsständische Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Haftungsrisiken aus der Verwahrung nicht abdeckt, was sehr oft der Fall ist.

Die Experten von Behrschmidt & Kollegen beraten in beiden Bereichen gerne bei der optimalen Gestaltung des Versicherungsschutzes und identifizieren die bestgeeignete Lösung am Markt.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

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