Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Einzelmandatsversicherung – gezielte Absicherung von einzelnen Mandaten

  • Qualität, Engagement und Fachkompetenz seit 1989
  • Gestaltungsberatung zur Einzelmandatsversicherung
  • Exklusive, individuelle und ganzheitliche Versicherungslösungen

Jetzt beraten lassen Was Kunden sagen

Einzelmandatsversicherung

Vermögenshaftpflichtschutz für einzelne Mandate

Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen bereits von Gesetzes wegen über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtrisiken aus ihrer Berufsausübung abdeckt. Bei Insolvenzverwaltern besteht in der Regel ebenfalls ein Haftpflichtschutz – aufgrund der Grundtätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Dennoch ist dieser Versicherungsschutz manchmal nicht ausreichend und es kann sich empfehlen, für einzelne – „aus dem Rahmen fallende“ – Mandate einen besonderen Haftpflichtschutz zu vereinbaren. Versicherungstechnisch spricht man bei einer solchen Einzelmandatsversicherung auch von Objektdeckung.

Was bietet die Einzelmandatsversicherung?

Das kennzeichnende Merkmal der Einzelmandatsversicherung bzw. Objektdeckung ist, dass der Versicherungsschutz sich auf ein konkretes, im Einzelnen genau zu beschreibendes und zu bezeichnendes Mandat bezieht – ein wesentlicher Unterschied zur „allgemeinen“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die fallunabhängig Mandate versichert.

Zwei Ausgestaltungen der Einzelmandatsversicherung sind möglich:

  • Vereinbarung als völlig eigenständige Versicherung: Vermögensschäden aus dem betreffenden Mandat werden dann „exklusiv“ durch die Einzelmandatsversicherung abgedeckt. Die bestehende „allgemeine“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bleibt unberührt und wird im Schadenfall auch nicht in Anspruch genommen.
  • Objektbezogene Aufstockung der Grundversicherung: im Schadenfall leistet zunächst die „allgemeine“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die Objektdeckung gilt nur für dadurch nicht abgedeckte Schadensummen.

In der Regel sollte der Versicherungsschutz vor Übernahme des Mandats abgeschlossen werden. Die Prämienpflicht endet mit dem Ende des Mandats. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Nachhaftung aber auch danach.

Nicht zwangsläufig muss der Berufsträger die Kosten der Objektdeckung tragen, oftmals werden diese auch vom Auftraggeber übernommen. Das ist Verhandlungssache und hängt vom konkreten Fall ab. Zwei besondere Sachverhalte sind zu erwähnen:

  • Insolvenzverwalter können die Kosten für Versicherungsschutz bei Mandaten mit über das übliche Maß hinausgehenden Haftungsrisiken als Auslagen geltend machen (§ 4 Abs. 3 InsVV).
  • Rechtsanwälte können bei einem Mandat mit einem Gegenstandswert von mehr als 30 Mio. Euro die Kosten der Einzelmandatsversicherung als Auslagen ansetzen – allerdings nur den Prämienanteil, der für den 30 Mio. Euro übersteigenden Teil der Versicherungssumme anfällt (Gebührentatbestand Nr. 7007 VV-RVG).

Wann und warum an eine Einzelmandatsversicherung denken?

Es gibt verschiedene Konstellationen, bei denen sich eine Einzelmandatsversicherung empfiehlt:

  • bei Mandaten, die wegen ihrer Größenordnung und ihres Haftungsrisikos aus dem sonst üblichen Rahmen fallen und einen Ausnahmefall darstellen;
  • um die Grundversicherung nicht zu belasten und für die Abdeckung von Risiken aus der sonstigen Berufsausübung „offen“ zu halten. Dann ist allerdings eine Objektdeckung als eigenständige Versicherung erforderlich, nicht als Aufstockung des Grundschutzes;
  • um die Anpassung des Grundschutzes aus Kostengründen zu vermeiden. Die Einzelmandatsversicherung ist in der Regel kostengünstiger als die Aufstockung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die gesamte Kanzlei;
  • bei Insolvenzverwaltern bezogen auf das Insolvenzverwaltungsmandat, wenn es sich um ein einmaliges Mandat handelt und die Insolvenzverwaltung keine ständige Tätigkeit ist;
  • manchmal wird die Objektdeckung auch vom Auftraggeber gefordert und ist Voraussetzung für das Mandat.

Maßgeschneiderte Lösungen durch Behrschmidt & Kollegen

Behrschmidt & Kollegen ist als inhabergeführter Fachversicherungsmakler auf maßgeschneiderten Versicherungsschutz für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe spezialisiert. Gerne beraten wir Sie zur Einzelmandatsversicherung und erstellen für Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Vorschlag.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

Beratungstermin vereinbaren Was Kunden sagen

Telefonischer Kontakt

Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr

oder

Beratungstermin vereinbaren



Das könnte Sie auch interessieren:

Notarhaftung 100
30. Oktober 2024

Notarhaftung – Haftung bei fehlerhafter Grundstücksteilung

Notarhaftung – Notarpflichten bei Kenntnis konkreter Nutzungsabsichten im Kontext einer Grundstücksteilung Notare unterliegen wie andere rechts- und steuerberatende Berufe einer…

Cyber Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger1
30. Juli 2024

Cyber-Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger

Wirksamer Cyber-Versicherungsschutz – im digitalen Zeitalter immer wichtiger Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von spektakulären Cyber-Angriffen berichtet…

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften
14. Mai 2024

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften

Mindestanforderungen und ausreichende Deckung Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform…