Gruppenunfallversicherung
Umfassender Unfallschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter
Die Gruppenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abschließt. Es handelt sich um eine freiwillige betriebliche Sozialleistung mit gut kalkulierbaren Kosten und positiven Image-, Motivations- und Bindungs-Effekten. Arbeitnehmer profitieren von der Versicherung durch einen zusätzlichen und erweiterten Unfallschutz. Die Gruppenunfallversicherung schafft so eine typische Win-Win-Situation.
Leistung auch dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift
Bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit sind Arbeitnehmer bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dieser Schutz besteht nicht nur für Unfälle während der Arbeitszeit, sondern auch auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz. In allen anderen Lebensbereichen greift der gesetzliche Unfallschutz dagegen nicht. Bei Unfällen zu Hause, bei Freizeitaktivitäten oder unterwegs (auch bei Umwegen von und zur Arbeit) leistet nur eine private Unfallversicherung. Deren Abschluss ist allerdings freiwillig.
Eine Gruppenunfallversicherung ist im Prinzip eine private Unfallversicherung – mit dem Charakteristikum, dass der Arbeitgeber die Versicherung für Arbeitnehmergruppen oder für die gesamte Belegschaft abschließt: mit besonderen Ausgestaltungsmöglichkeiten und zu besonderen Konditionen. Gruppenunfallversicherungen sind fast immer günstiger als eine vergleichbare Einzelunfallversicherung.
Die Versicherung leistet bei Arbeitsunfällen und meist auch bei Unfällen außerhalb des Arbeitsbereichs. Die Gruppenunfallversicherung stockt so den gesetzlichen Unfallschutz auf, gleichzeitig schließt sie bei den Begünstigten mögliche Lücken beim privaten Unfallschutz.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Im Unterschied zu eher standardisierten Produktgestaltungen in der Einzelunfallversicherung sind Gruppenunfallversicherungen oft flexibler gestaltbar und lassen sich an die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs und die Wünsche des Arbeitgebers anpassen. Hier ein paar „Eckwerte“:
- Gruppenverträge lassen sich bereits für drei Arbeitnehmer installieren. Auch kleine und mittlere Unternehmen können daher problemlos eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Gruppenversicherungen für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen zu vereinbaren. So lässt sich bei den Sozialleistungen differenzieren;
- als selbständiger Unternehmer und Freiberufler kann man selbst an der Gruppenunfallversicherung partizipieren, in der Regel ist auch die Einbeziehung von mitarbeitenden Familienangehörigen möglich;
- die Leistungen sind ähnlich wie bei privaten Einzelunfallversicherungen und hängen von der jeweiligen Vereinbarung ab. Üblicherweise geht es um Zahlung von Invaliditätsrente in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad und um Sofortleistungen bei schweren Unfällen. Der Unfallschutz besteht weltweit.
- neben der Fremdversicherung zugunsten von Mitarbeitern ist auch die Eigenversicherung möglich. Die Versicherung leistet dann bei Unfall eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber – zum Beispiel für Versorgungszusagen oder die Deckung von Ausfallkosten.
Vorteile der Gruppenunfallversicherung für beide Seiten
Vorteile für den Arbeitgeber
- Kostengünstiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation.
- Höhere Attraktivität als Arbeitgeber wegen freiwilliger betrieblicher Sozialleistung.
- Flexible Gestaltbarkeit nach betrieblichen Erfordernissen und Zwecken mit Differenzierungsmöglichkeit.
- Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, Leistungen an Arbeitnehmer „bilanzneutral“.
- Bei Eigenversicherung Deckung von Ausfallkosten bei Mitarbeiterunfällen.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Unfallschutz sowohl im Arbeits- als auch im Privatleben.
- Besserer Arbeitsunfallschutz durch Aufstockung des gesetzlichen Unfallschutzes.
- Private (Einzel-)Unfallversicherung wird durch die betriebliche Gruppenunfallversicherung ggf. verzichtbar. Versicherungslücken werden geschlossen.
- Versicherungsschutz ist „kostenlos“, weil der Arbeitgeber in der Regel die Beiträge zahlt.
- Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung sind steuerfrei, bei einer Unfallrente ist nur der Ertragsanteil zu versteuern (aber Progressionsvorbehalt).
Gut beraten bei Gruppenunfallschutz – mit Behrschmidt & Kollegen
Behrschmidt & Kollegen ist als inhabergeführter Fachversicherungsmakler die richtige Adresse, wenn es um die Gestaltung zur Gruppenunfallversicherungen geht. Wir sind jederzeit für Sie da.