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Vertrauensschadenversicherung – nicht dem Falschen vertrauen

  • Qualität, Engagement und Fachkompetenz seit 1989
  • Gestaltungsberatung zur Vertrauensschadenversicherung
  • Professionelles Vertrags-, Schaden- und Wechselmanagement

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Vertrauensschadenversicherung

Vertrauen ist gut – Versicherungsschutz in vielen Fällen besser!

Zusammenarbeit in Unternehmen, Büros oder Kanzleien beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Ohne ein gewisses Grundvertrauen könnten wir nicht erfolgreich kooperieren und „Hand in Hand“ arbeiten. Misstrauen ist für eine gute Zusammenarbeit eher hinderlich.

Leider wird Vertrauen aber auch enttäuscht – nicht nur, weil „Personen unseres Vertrauens“ Erwartungen nicht erfüllen, sondern auch dadurch, dass vorsätzlich unerlaubte Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers begangen werden. Die dadurch bewirkten finanziellen Schäden – sogenannte Vertrauensschäden – können erheblich, im Extremfall sogar existenzgefährdend sein. Hiergegen schützt eine Vertrauensschadenversicherung!

In welchen Fällen leistet die Vertrauensschadenversicherung

Eine Vertrauensschadenversicherung bietet Versicherungsschutz gegen finanzielle Schäden durch Vertrauenspersonen im eigenen Betrieb (ggf. auch in Ausübung ihrer Funktion außerhalb des Betriebs). Im Versicherungsfall leistet die Versicherung Schadensersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zu den häufigsten Vertrauensbrüchen gehören die Unterschlagung von Firmengeldern oder der Verkauf von Unternehmensware auf eigene Rechnung. Manchmal werden auch Kunden geschädigt. Die Erscheinungsformen sind mannigfaltig. Interne Vertrauensschäden entstehen u.a. durch

  • Diebstahl, Raub oder Betrug;
  • Veruntreuung und Unterschlagung;
  • Sabotage (mutwillige Beschädigung von Betriebseigentum, aber auch betriebsschädliches Verhalten)
  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen;
  • Internet- und Cyberkriminalität (Datenmissbrauch, Zerstörung oder Beschädigung von Hard- und Software).

Schäden durch Internet- und Cyberkriminalität sind in der Vertrauensschadenversicherung nicht immer automatisch mitversichert, können aber jedenfalls im Rahmen eines Zusatzschutzes mitversichert werden. Das gilt auch für durch Dritte – also nicht durch Betriebsinterne oder -beauftragte – verursachte Schäden durch Täuschung oder Urkundenfälschung, zum Beispiel durch Verwendung falscher Identitäten, durch gefälschte Rechnungen oder Belege.

In vielen Fällen mögen sich die Vertrauensschäden in Grenzen halten und „verschmerzbar“ erscheinen. Aber auch viele kleine Schäden summieren sich und es kommt durchaus häufiger vor, dass ein einzelner Schaden Größenordnungen von mehreren 100.000 Euro erreicht oder gar in die Millionen geht. Häufig bleibt das Delikt lange unentdeckt und der Schaden kumuliert sich im Zeitablauf.

Deshalb empfiehlt sich eine Vertrauensschadenversicherung immer dann, wenn Mitarbeiter oder „Beauftragte“ Funktionen mit Schadenrisiko ausüben. Das ist weniger Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens als Teil des betrieblichen Risikomanagements und der Risikovorsorge.

Behrschmidt & Kollegen –  Ihr vertrauensvoller Partner!

Wir beraten Sie als inhabergeführter Fachversicherungsmakler kompetent und umfassend zu passendem Vertrauensschadenschutz. Dabei berücksichtigen wir auch andere bestehende Versicherungen wie die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder die Cyber-Risk-Versicherung.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

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