Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

  • Qualität, Engagement und Fachkompetenz seit 1989
  • Gestaltungsberatung zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Exklusive Versicherungslösungen für Berufsausübungsgesellschaften
  • Professionelles Vertrags-, Schaden- und Wechselmanagement

Angebot jetzt anfordern FAQ-Bereich

Berufshaftpflichtversicherung

Ihr Versicherungsspezialist für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Als Fachversicherungsmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wollen wir Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in ganz Deutschland bestmöglichen Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen bieten. Das gilt gerade für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung – die wohl wichtigste Versicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Sie deckt das Berufshaftpflichtrisiko ab. Darüber hinaus sind wir aber auch bei sonstigen Versicherungen rund um Ihren Kanzleialltag für Sie da.

Wir sind einer der wenigen Versicherungsspezialisten für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe in Deutschland. Als Steuerberater und oder Wirtschaftsprüfer können Sie bei Behrschmidt & Kollegen auf umfassendes versicherungstechnisches Know-how, langjährige Erfahrung und hervorragende Marktkenntnis mit bestem Zugang zu Versicherungsgesellschaften vertrauen.

Ob Sie eigenständig arbeiten, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft tätig sind – wir finden für jede Konstellation die passende Lösung. Das gilt auch, wenn Sie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind – eine häufig anzutreffende Doppelqualifikation.

Berufshaftpflicht – Versicherungspflicht für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Trotz großer Sorgfalt und umfassendem Wissen ist kein Steuerberater vor Fehlern gefeit. Unter Umständen entstehen dadurch Schadensersatzansprüche, die im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können. Aus diesem Grund sind Steuerberater – ähnlich wie Rechtsanwälte – gesetzlich verpflichtet, ihr Berufshaftpflichtrisiko abzusichern.

Die Versicherungslösung dafür ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Vermögensschäden bei Mandanten durch Beratungsfehler und Versäumnisse ab.

Typische Schadenbeispiele in der Berufshaftpflichtversicherung

  • Aufgrund einer falschen Steuerberater-Auskunft trifft ein Mandant Entscheidungen mit einer unnötigen steuerlichen Mehrbelastung.
  • Der Steuerberater versäumt die Widerspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid. Dieser wird rechtskräftig und bringt dem Mandanten finanzielle Nachteile.
  • Bei der Buchführung für einen Mandanten kommt es zur fehlerhaften Datenerfassung, dadurch entspricht die Buchführung nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • Bei einer Steuererklärung übersieht der Steuerberater eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit. Der Mandant muss zu viele Steuern zahlen.

Leistungsmerkmale der Berufshaftpflichtversicherung

  • Schadensersatz: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz in Höhe des tatsächlichen Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Versicherte Tätigkeiten: Der Versicherungsschutz greift bei allen üblichen Steuerberater-Tätigkeiten. Dazu gehören Steuerklärungen, Buchführung und Jahresabschlusserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Beratung bei Steuerrechtsdurchsetzung, Steuergestaltung und in betriebswirtschaftlichen Fragen.
  • Versicherungsprämien: Die Beiträge hängen außer von der Versicherungssumme oftmals von einer Selbstbeteiligung und den jährlichen Umsätzen der Steuerkanzlei ab. Syndikus-Steuerberater erhalten wegen des meist geringen Umfangs der eigenständigen Steuerberater-Tätigkeit „Vorzugskonditionen“.

Bei der Gestaltung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss der rechtlich-organisatorische Rahmen der Steuerberater-Tätigkeit berücksichtigt werden. Es kann für den Umfang der Absicherung einen Unterschied machen, ob Sie als einzelner Steuerberater, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft tätig sind. Bei einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind eigene berufsrechtliche Anforderungen an der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten.

Berufshaftpflichtversicherung für Einzelsteuerberater und Wirtschaftsprüfer

Berufshaftpflichtschutz wird erforderlich, sobald erstmals eine selbständige Steuerberater-Tätigkeit aufgenommen wird – zum Beispiel im Rahmen einer Existenzgründung. Bei Steuerberatern in Einzeltätigkeit muss die versicherte Mindestsumme 250.000 Euro pro Schadensfall und eine Million Euro für alle Schadensfälle in einem Jahr betragen. Wird die Steuerberatung-Haftung per AGB auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzt, muss insoweit Versicherungsschutz bestehen. Darüber hinaus können die Versicherungssummen selbstverständlich frei vereinbart werden und sollten dem tatsächlichen Schadenrisiko angepasst sein.

Dies gilt auch für Steuerberater in Bürogemeinschaften. Bei der Bürogemeinschaft bleibt die Eigenständigkeit als Steuerberater vollständig erhalten, es werden nur typische Büroaufgaben gemeinschaftlich betrieben. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften – im Unterschied zur Sozietät – ausschließlich für ihre eigene Tätigkeit, nicht für die der anderen Mitglieder. Die Organisation als Bürogemeinschaft muss nach außen deutlich werden – zum Beispiel durch den Zusatz „in Bürogemeinschaft“ bei Außenauftritten -, sonst wird unter Umständen eine Scheinsozietät vermutet.

Seit 2008 ist die Steuerberater-Tätigkeit auch als Syndikus-Steuerberater im Anstellungsverhältnis bei einem nicht-berufsständischen Arbeitgeber möglich. Eine Tätigkeit als Steuerberater neben der Anstellung muss dabei weiterhin gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen.

Bei der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind andere Anforderungen zu beachten. Hier beträgt die versicherte Mindestsumme eine Million Euro pro Schadenfall und vier Millionen Euro für alle Schadenfälle eines Jahres. Die Abschlussprüfer-Haftung ist durch das Mitte 2021 in Kraft getretene Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) deutlich erweitert worden. Dies ist im Falle einer Tätigkeit als Abschlussprüfer bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes zu berücksichtigen.

Berufshaftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften

Die zum 1.8.2022 in Kraft getretene BRAO-Reform hat für Steuerberater die Möglichkeiten für gemeinschaftliche Berufsausübung deutlich erweitert. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an den Berufshaftpflichtschutz in diesem Zusammenhang neu geregelt und zum Teil verschärft. Das für gemeinschaftliche Berufsausübung verfügbare Rechtsform-Spektrum ist deutlich größer geworden. Neben der bisher schon häufig genutzten Sozietät (GbR), Partnerschaft (PartG, PartG mbB) und GmbH sind praktisch alle in der EU zulässigen Rechtsformen nutzbar.

Neu ist: auch Gesellschaftsformen ohne Haftungsbeschränkung (Sozietät, PartG) müssen nun über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Bisher war das nur bei Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung (Steuerberater-PartG mbB, Steuerberater-GmbH) so. Es gelten folgende Mindestversicherungssummen pro Schadenfall:

BerufsausübungsgesellschaftVersicherungssummeJahreshöchstleistungBetroffen (Beispiele)
Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter (Berufs-)Haftung 1 Mio. Euro je Versicherungsfall
4 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 2,5 Mio. Euro* PartG mbB, GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG
Berufsausübungsgesellschaften ohne Haftungsbeschränkung500.000 Euro je Versicherungsfall
2 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 0,5 Mio. Euro*GbR, PartG, OHG
*Die Jahreshöchstleistung darf wie bisher begrenzt werden, muss aber mindestens das Vierfache der Mindestsumme bzw. mindestens die Versicherungssumme multipliziert mit der Zahl der Gesellschafter (zzgl. Nichtgesellschafter-Geschäftsführer) umfassen. Der jeweils höhere Betrag bestimmt die Untergrenze für die Jahreshöchstleistung.

Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag

Sie wollen wissen, wie eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aussehen würde? Das ist kein Problem. Fordern Sie einfach über den untenstehenden Button ein Angebot zur Berufshaftpflicht an – Sie müssen dabei nur einige wenige Angaben zu Ihrer Tätigkeit und zum gewünschten Versicherungsschutz machen, damit wir gezielt am Markt nach passenden Lösungen für Sie suchen können. Selbstverständlich ist unser Vorschlag für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit keinerlei Risiko ein.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

Beratungstermin vereinbaren Was Kunden sagen

Telefonischer Kontakt

Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr

oder

Beratungstermin vereinbaren



Das könnte Sie auch interessieren:

Notarhaftung 100
30. Oktober 2024

Notarhaftung – Haftung bei fehlerhafter Grundstücksteilung

Notarhaftung – Notarpflichten bei Kenntnis konkreter Nutzungsabsichten im Kontext einer Grundstücksteilung Notare unterliegen wie andere rechts- und steuerberatende Berufe einer…

Cyber Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger1
30. Juli 2024

Cyber-Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger

Wirksamer Cyber-Versicherungsschutz – im digitalen Zeitalter immer wichtiger Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von spektakulären Cyber-Angriffen berichtet…

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften
14. Mai 2024

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften

Mindestanforderungen und ausreichende Deckung Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform…