Berufshaftpflichtversicherung
Ihr Versicherungsspezialist für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Als Fachversicherungsmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wollen wir Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in ganz Deutschland bestmöglichen Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen bieten. Das gilt gerade für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung – die wohl wichtigste Versicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Sie deckt das Berufshaftpflichtrisiko ab. Darüber hinaus sind wir aber auch bei sonstigen Versicherungen rund um Ihren Kanzleialltag für Sie da.
Wir sind einer der wenigen Versicherungsspezialisten für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe in Deutschland. Als Steuerberater und oder Wirtschaftsprüfer können Sie bei Behrschmidt & Kollegen auf umfassendes versicherungstechnisches Know-how, langjährige Erfahrung und hervorragende Marktkenntnis mit bestem Zugang zu Versicherungsgesellschaften vertrauen.
Ob Sie eigenständig arbeiten, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft tätig sind – wir finden für jede Konstellation die passende Lösung. Das gilt auch, wenn Sie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind – eine häufig anzutreffende Doppelqualifikation.
Berufshaftpflicht – Versicherungspflicht für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Trotz großer Sorgfalt und umfassendem Wissen ist kein Steuerberater vor Fehlern gefeit. Unter Umständen entstehen dadurch Schadensersatzansprüche, die im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können. Aus diesem Grund sind Steuerberater – ähnlich wie Rechtsanwälte – gesetzlich verpflichtet, ihr Berufshaftpflichtrisiko abzusichern.
Die Versicherungslösung dafür ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Vermögensschäden bei Mandanten durch Beratungsfehler und Versäumnisse ab.
Typische Schadenbeispiele in der Berufshaftpflichtversicherung
- Aufgrund einer falschen Steuerberater-Auskunft trifft ein Mandant Entscheidungen mit einer unnötigen steuerlichen Mehrbelastung.
- Der Steuerberater versäumt die Widerspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid. Dieser wird rechtskräftig und bringt dem Mandanten finanzielle Nachteile.
- Bei der Buchführung für einen Mandanten kommt es zur fehlerhaften Datenerfassung, dadurch entspricht die Buchführung nicht den gesetzlichen Anforderungen.
- Bei einer Steuererklärung übersieht der Steuerberater eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit. Der Mandant muss zu viele Steuern zahlen.
Leistungsmerkmale der Berufshaftpflichtversicherung
- Schadensersatz: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz in Höhe des tatsächlichen Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Versicherte Tätigkeiten: Der Versicherungsschutz greift bei allen üblichen Steuerberater-Tätigkeiten. Dazu gehören Steuerklärungen, Buchführung und Jahresabschlusserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Beratung bei Steuerrechtsdurchsetzung, Steuergestaltung und in betriebswirtschaftlichen Fragen.
- Versicherungsprämien: Die Beiträge hängen außer von der Versicherungssumme oftmals von einer Selbstbeteiligung und den jährlichen Umsätzen der Steuerkanzlei ab. Syndikus-Steuerberater erhalten wegen des meist geringen Umfangs der eigenständigen Steuerberater-Tätigkeit „Vorzugskonditionen“.
Bei der Gestaltung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss der rechtlich-organisatorische Rahmen der Steuerberater-Tätigkeit berücksichtigt werden. Es kann für den Umfang der Absicherung einen Unterschied machen, ob Sie als einzelner Steuerberater, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft tätig sind. Bei einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind eigene berufsrechtliche Anforderungen an der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten.
Berufshaftpflichtversicherung für Einzelsteuerberater und Wirtschaftsprüfer
Berufshaftpflichtschutz wird erforderlich, sobald erstmals eine selbständige Steuerberater-Tätigkeit aufgenommen wird – zum Beispiel im Rahmen einer Existenzgründung. Bei Steuerberatern in Einzeltätigkeit muss die versicherte Mindestsumme 250.000 Euro pro Schadensfall und eine Million Euro für alle Schadensfälle in einem Jahr betragen. Wird die Steuerberatung-Haftung per AGB auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzt, muss insoweit Versicherungsschutz bestehen. Darüber hinaus können die Versicherungssummen selbstverständlich frei vereinbart werden und sollten dem tatsächlichen Schadenrisiko angepasst sein.
Seit 2008 ist die Steuerberater-Tätigkeit auch als Syndikus-Steuerberater im Anstellungsverhältnis bei einem nicht-berufsständischen Arbeitgeber möglich. Eine Tätigkeit als Steuerberater neben der Anstellung muss dabei weiterhin gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen.
Bei der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind andere Anforderungen zu beachten. Hier beträgt die versicherte Mindestsumme eine Million Euro pro Schadenfall und vier Millionen Euro für alle Schadenfälle eines Jahres. Die Abschlussprüfer-Haftung ist durch das Mitte 2021 in Kraft getretene Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) deutlich erweitert worden. Dies ist im Falle einer Tätigkeit als Abschlussprüfer bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes zu berücksichtigen.
Berufshaftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften
Die zum 1.8.2022 in Kraft getretene BRAO-Reform hat für Steuerberater die Möglichkeiten für gemeinschaftliche Berufsausübung deutlich erweitert. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an den Berufshaftpflichtschutz in diesem Zusammenhang neu geregelt und zum Teil verschärft. Das für gemeinschaftliche Berufsausübung verfügbare Rechtsform-Spektrum ist deutlich größer geworden. Neben der bisher schon häufig genutzten Sozietät (GbR), Partnerschaft (PartG, PartG mbB) und GmbH sind praktisch alle in der EU zulässigen Rechtsformen nutzbar.
Neu ist: auch Gesellschaftsformen ohne Haftungsbeschränkung (Sozietät, PartG) müssen nun über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Bisher war das nur bei Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung (Steuerberater-PartG mbB, Steuerberater-GmbH) so. Es gelten folgende Mindestversicherungssummen pro Schadenfall:
Berufsausübungsgesellschaft | Versicherungssumme | Jahreshöchstleistung | Betroffen (Beispiele) |
---|---|---|---|
Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter (Berufs-)Haftung | 1 Mio. Euro je Versicherungsfall | 4 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 2,5 Mio. Euro* | PartG mbB, GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG |
Berufsausübungsgesellschaften ohne Haftungsbeschränkung | 500.000 Euro je Versicherungsfall | 2 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 0,5 Mio. Euro* | GbR, PartG, OHG |
Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag
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