Bürohaftpflichtversicherung
Warum brauchen Sie eine Bürohaftpflichtversicherung?
Wenn Sie als Steuerberater an Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit denken, steht Ihnen wahrscheinlich die Vermögensschaden-Haftpflicht bei Ihrer Beratung vor Augen. Vermutlich denken Sie weniger daran, dass Ihre Büroräume oder Kanzleiräume selbst Gefahrenorte sind, in denen Dritten ein Schaden zugefügt werden kann.
Im Zweifel sind Sie als Betreiber der Steuerkanzlei in der Haftung. In der Realität sind solche „banalen“ Schadensereignisse gar nicht so selten. Oft handelt es sich um einen „dummen Zufall“, eine Ungeschicklichkeit oder schiere Vergesslichkeit und schon ist der Schaden passiert. Mit einer Bürohaftpflichtversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen solcher Schadensereignisse schützen.
Was ist eine Bürohaftpflichtversicherung?
Die Bürohaftpflichtversicherung funktioniert im Prinzip wie eine private Haftpflichtversicherung – mit dem Unterschied, dass sie sich ausschließlich auf Haftpflichtschäden durch den Bürobetrieb bezieht. Wenn Ihren Mandanten, Mitarbeitern oder sonstigen Besuchern beim Aufenthalt in Ihren Räumlichkeiten ein Schaden entsteht, den Sie zu vertreten haben, zahlt die Bürohaftpflichtversicherung.
Sie leistet Schadensersatz bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Damit sind auch Schäden an der genutzten Immobilie abgedeckt, sofern Sie die Räume für Ihre Steuerkanzlei gemietet haben. Die Bürohaftpflichtversicherung leistet auch bei Schäden, die nicht von Ihnen selbst, sondern von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.
In diesen Fällen greift die Bürohaftpflichtversicherung
Hier einige typische Fälle für die Bürohaftpflichtversicherung:
- Ein Teppich in ihrer Kanzlei ist nicht rutschfest. Ein Besucher, der Sie wegen einer Steuerberatung aufsucht, rutscht aus und fällt hin. Beim Versuch, sich abzufangen, bricht er sich das Handgelenk. Die Bürohaftpflichtversicherung kommt für die Behandlungskosten und ggf. auch für Verdienstausfälle auf.
- Bei Büroschluss hat ein Mitarbeiter Ihrer Steuerkanzlei vergessen, das Fenster in seinem Büro zu schließen. In der Nacht kommt es zu einem heftigen Gewitter, durch das Regenwasser in den Raum eindringt und zu einem beträchtlichen Wasserschaden führt. Die Bürohaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz gegenüber dem Vermieter.
- Sie treten bei der Begrüßung eines Mandanten unabsichtlich auf dessen abgestellte Aktentasche und zerstören dadurch ein darin befindliches teures elektronisches Gerät. Die Bürohaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Leistungsmerkmale der Bürohaftpflichtversicherung
Die Versicherung leistet Schadensersatz in der tatsächlichen Höhe des Schadens, maximal jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Darunter fallen insbesondere
- Beschädigungen der angemieteten Büroräume (zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Wasser, Feuer, Rauch, Gase und Dämpfe);
- Personenschäden, die Mitarbeiter und Besucher beim Aufenthalt in Ihrer Steuerkanzlei erleiden;
- Vermögensfolgeschäden (zum Beispiel Verdienstausfälle, finanzielle Einbußen) im Zusammenhang mit Sach- und Personenschäden;
- Prozesskosten und Kosten zur Abwehr von geltend gemachtem Schadensersatz.
Die Prämie für die Bürohaftpflichtversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Versicherungssumme ist die Zahl der Mitarbeiter und – wenn Sie als Steuerberater mehrere Steuerbüros unterhalten – auch deren Anzahl von Bedeutung.
Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag
Bei Behrschmidt & Kollegen sind Sie als Steuerberater auch in puncto Bürohaftpflichtversicherung in besten Händen. Als inhabergeführter Fachversicherungsmakler finden wir für Sie die besten Angebote am Markt. Damit können Sie sich und Ihre Mitarbeiter optimal gegen Haftpflichtrisiken im täglichen Bürobetrieb absichern.