Büroinhalts- und Elektronikversicherung
Warum brauchen Sie eine Büroinhalts- und Elektronikversicherung?
Eine Kanzlei kann nicht auf eine angemessene Ausstattung verzichten. Bestand diese früher vor allem aus „klassischem“ Büromobiliar, ist der Kanzleibetrieb heute ohne EDV-Equipment kaum noch denkbar. Sonst könnte ein Steuerberater seine Aufgaben wie Steuererklärungen oder Buchführung für seine Mandanten kaum erfüllen.
Ob „klassisch“ oder elektronisch – in der Büroeinrichtung stecken in der Regel Werte von etlichen zehntausend Euro. Diese sind wie jede Einrichtung vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust nicht sicher. Mit einer Büroinhalts- und Elektronikversicherung ist aber zumindest eine finanzielle Absicherung möglich.
Was ist die Büroinhalts- und Elektronikversicherung?
Eine Büroinhaltsversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine „Hausratversicherung“ für Ihre Steuerkanzlei. Sie deckt das gesamte Inventar in Ihren Büroräumen ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf elektronische Geräte.
Mit der Elektronikversicherung werden dagegen nur die elektronischen Geräte in Ihrer Steuerkanzlei versichert. Warum sollte man eine solche Versicherung überhaupt abschließen, wenn die Elektronik auch in der Büroinhaltsversicherung abgedeckt ist? Die Antwort lautet, weil die Elektronikversicherung mehr Gefahren abdeckt als der Elektronikschutz der Büroinhaltsversicherung.
In der Regel wird die Elektronikversicherung als Zusatzbaustein zur Büroinhaltsversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend erweitert. Schon um im Schadensfall eine unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen, bietet es sich an, den Versicherungsschutz „aus einer Hand“ zu vereinbaren. Die Elektronikversicherung ist aber auch als eigenständige Versicherung möglich. In diesem Fall sollten Sie Elektronikschutz in Ihrer Büroinhaltsversicherung ausschließen, denn doppelten Versicherungsschutz benötigen Sie sicher nicht.
Leistungsmerkmale der Büroinhalts- und Elektronikversicherung
Die Versicherung Ihrer Büroeinrichtung
Analog zur Hausratversicherung leistet die Büroinhaltsversicherung bei Schäden an Ihrer Büroeinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch Schäden durch Einbruchdiebstahl und damit in Zusammenhang stehendem Vandalismus sind abgedeckt. Wenn Sie weitere Elementarrisiken wie Hochwasser oder Überschwemmungen absichern wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Zusatzschutz. Das gilt in der Regel auch bei Glasschäden.
Meist ersetzt die Büroinhaltsversicherung bei Schäden den Wiederbeschaffungswert – allerdings höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie im Zeitablauf die Einrichtung Ihrer Steuerkanzlei erneuern oder „aufwerten“, sollten Sie Ihre bestehende Deckung überprüfen. Unter Umständen empfiehlt sich dann eine höhere Versicherungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Betriebsunterbrechungsschutz als Ergänzung
Häufig wird bei der Büroinhaltsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzschutz angeboten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese leistet ausschließlich bei Betriebsunterbrechungen, die durch Schäden im Rahmen der Büroinhaltsversicherung verursacht sind. Im Schadensfall werden dann Ihre Einnahmeverluste und Kosten, die durch die vorübergehend notwendige „Stilllegung“ Ihrer Steuerkanzlei entstehen, ersetzt.
Elektronikversicherung – das sind die Mehrleistungen
Mit der Elektronikversicherung werden grundsätzlich Schäden an allen Geräten abgedeckt, die Elektronik enthalten. In Kanzleien findet man üblicherweise PC’s, Notebooks, Kopierer, Aktenvernichter, Telefonanlagen und einige Geräte mehr, für die ein Versicherungsschutz in Betracht kommt. Es gibt zwei Konstellationen, in denen die Elektronikversicherung Ihnen Schutz über die Büroinhaltsversicherung hinaus bietet.
Sie deckt auch Schäden an Software und Daten ab und die Elektronikversicherung greift – im Unterschied zur Büroinhaltsversicherung – auch bei selbst verschuldeten „Missgeschicken“. Ein ausgeschütteter Kaffee auf der PC-Tastatur, ein gravierender Bedienungsfehler, irrtümlich gelöschte Daten – das sind typische Vorkommnisse im täglichen Betrieb einer Steuerkanzlei, in denen die Elektronikversicherung den gewünschten Versicherungsschutz bietet.
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