Exzedentenversicherung
Warum eine Exzedentenversicherung als Steuerberater?
Im Normalfall sind Sie durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bereits gut gegen Risiken Ihrer Berufshaftung als Steuerberater geschützt. Es gibt aber immer wieder einmal Steuerberatungs-Mandate, die „aus dem Rahmen“ fallen, weil es um besonders hohe Summen geht. Die reguläre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung reicht dann womöglich nicht aus, um die Haftpflicht abzudecken.
Genau dafür ist die Exzedentenversicherung gedacht. Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die Ihre bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aufstockt. Die Exzedentenversicherung bietet auch eine einfache Lösung, wenn Sie generell eine höhere Versicherungssumme bei der Vermögensschaden-Haftpflicht anstreben – zum Beispiel, weil Sie häufiger „hochwertigere“ Mandate übernehmen. Sie können so Ihren Versicherungsschutz erhöhen, ohne den bestehenden Vertrag antasten zu müssen.
Was ist eine Exzedentenversicherung?
Eine Exzedentenversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung, die im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eingesetzt wird. Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern dient die Exzedentenversicherung in erster Linie zur Aufstockung der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Versicherungsschäden, die über die ursprünglich definierte Versicherungssumme hinausgehen. Sie kann sowohl als genereller (Zusatz)-Versicherungsschutz (Exzedentenversicherung) als auch bezogen auf ein bestimmtes Mandat vereinbart werden (Objektversicherung oder Einzelmandatsversicherung).
Wann und was leistet die Exzedentenversicherung?
Kommt es zu einem Versicherungsschaden, leistet die Exzedentenversicherung immer nachrangig. Das heißt, zunächst erfolgt der Schadensersatz aus der ursprünglichen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, erst danach aus der Exzedentenversicherung. Gezahlt wird dabei der Schaden, der die Versicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtsumme übersteigt, höchstens jedoch bis zur vereinbarten erweiterten Versicherungssumme.
Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag
Sie wollen Ihren bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtschutz mit einer Exzedentenversicherung erweitern oder benötigen eine höhere Deckung für ein bestimmtes Mandat? Gerne beraten wir Sie, wie Sie bei Bedarf den bestehenden Versicherungsschutz durch Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Exzedentenversicherung aufstocken können.