Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die PartG mbB – Teil 4 – Versicherungssumme für Steuerberater
8. Juni 2012 | Constantin Behrschmidt
Die neue Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) kann ihre Haftung für berufliche Fehler beschränken, sofern u.a. eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unterhalten wird, welche die Vorgaben der Berufsgesetze erfüllt. Bei Rechtsanwälten wird das Berufsgesetz (BRAO) entsprechend geändert und eine Mindestversicherungssumme von 2.500.000 Euro für die PartG mbB eingeführt. Bei Steuerberatern werden die bisher vorhandenen Berufsgesetze nach derzeitigem Stand nicht angepasst.
Im Falle der Steuerberater sind demnach zum einen § 67 Satz 1 StBerG und zum anderen § 52 Abs. 1 DVStB zu beachten.
In § 67 Satz 1 StBerG wird gefordert, dass die abgeschlossene Berufs-haftpflichtversicherung angemessen ist.
In § 52 Abs. 1 DVStB wird eine Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall von 250.000 Euro genannt.
Nachdem die Haftungsbeschränkung der PartG mbB nur wirksam wird, wenn die Vorgaben der Berufsgesetze hinsichtlich der Versicherungssumme eingehalten werden, sehen wir bei Steuerberatern, aufgrund der – zumindest teils subjektiven – Einschätzung zur Angemessenheit der Versicherungssumme, rechtliche Unsicherheiten.
So wird der geschädigte Mandant eine Angemessenheit der vorhandenen Versicherungssumme verneinen, wenn sein Schaden die Versicherungssumme übersteigt, da dieser Umstand bei Vorhandensein einer dem Haftungsrisiko angemessenen Versicherungssumme nicht hätte eintreten dürfen.
Auch wird wohl die in § 52 Abs. 1 DVStB aufgezeigte Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro bei einer aus Steuerberatern bestehenden PartG mbB nicht als angemessen gelten können, wenn Rechtsanwälte in einer PartG mbB die zehnfache, Wirtschaftsprüfer in einer PartG mbB die vierfache Versicherungssumme vorhalten müssen.
Es stellt sich daher die Frage, welche Versicherungssumme die aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigt, will sie davon ausgehen, dass sie im Schadenfall auch tatsächlich auf eine beschränkte Haftung vertrauen darf.
Unserer Ansicht nach wäre eine offizielle Empfehlung zur Mindestversicherungssumme einer aus Steuerberatern bestehenden PartG mbB hilfreich und wünschenswert. Wir haben die Bundessteuerberaterkammer zu diesem Thema informiert und um Stellungnahme gebeten.
Kategorie: PartG mbB | VSH
Schlagwörter PartG mbB Steuerberater
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